EINWIDUNG DER BEHÖRDE
… AN DEN VORSITZ DES HANDELSGERICHTS ERSTER INSTANZ;
DATEI-NR: …/ … E.
GENEHMIGUNGSWIDERSPRUCH:
ANGEKLAGTER GEFUNDEN
HANDELSREGISTERNUMMER :
DIE ANSCHRIFT :
RECHTSANWALT:
(Gesetzliche Vertreter der Parteien, falls vorhanden)
GEGNER :
RECHTSANWALT:
(Gesetzliche Vertreter der Parteien, falls vorhanden)
BETREFF : Die Autorität besteht in unserem Widerspruch.
FALLWERT:
(Bei Eigentumsrechtsfällen)
BESCHREIBUNG:
1-) Unser Kunde ist der Versicherungsversicherer des Fahrzeugs mit dem Kennzeichen … … … des Klägers. (ANHANG 1)
2-) Der Kläger hat den vorliegenden Fall mit der Begründung beigelegt, dass der an seinem Fahrzeug entstandene Schaden in Höhe von …-TL (ANHANG-2) nicht von uns bezahlt wurde.
3-) In Artikel 6 des Gesetzes Nr. 6100 ist der Gegenstand des allgemeinen Gerichtsstands wie folgt geregelt:
„Allgemein zuständiges Gericht ist das Gericht am Wohnsitz der beklagten natürlichen oder juristischen Person im Zeitpunkt der Klageerhebung.“
In Artikel 15 desselben Gesetzes ist der Bewilligungsgegenstand in Fällen aus Versicherungsverträgen wie folgt geregelt:
„Die Rechtsstreitigkeiten aus der Schadenversicherung, wenn die Versicherung ein unbewegliches oder bewegliches Vermögen betrifft, das aufgrund seiner Beschaffenheit oder als Bedingung an einem Ort am Ort der Sache befestigt werden muss; Handelt es sich um eine bewegliche Sache, die an einem Ort nicht befestigt oder bestimmt werden muss, kann sie auch am Ort des Gefahreneintritts geöffnet werden.
4-) Unser Kunde ist ein Versicherungsunternehmen in Form einer Aktiengesellschaft, der Wohnsitz ist … Ein Muster der diesbezüglichen Handelsregisterauszüge wurde Ihrem Gericht in der Anlage zu unserem Antrag (Anlage 3) zur Prüfung vorgelegt. In derselben Provinz befindet sich auch die nicht streitige Stelle, die die Versicherungspolice ausstellt. Das Registerblatt der Non-Litigation-Agentur, die keine Zweigniederlassung unseres Mandanten ist und eine unabhängige Organisation ist, ist ebenfalls beigefügt (Anlage-4). Der Schaden am Fahrzeug des Klägers ist, wie aus dem beigefügten Unfallbericht (Anlage 5) hervorgeht, darauf zurückzuführen, dass der Kläger das Fahrzeug schnell in den Graben fallen ließ, den Graben auf der Fahrbahn nicht wahrnehmen konnte, während er in der Stadt fuhr, in der er sich zu diesem Zeitpunkt wegen einer Geschäftsreise aufhielt.
5-) In Anbetracht der vorstehenden gesetzlichen Regelungen ist es offensichtlich, dass Ihr Gericht, in dem der vorliegende Fall anhängig ist, für diesen Fall nicht zuständig ist. Denn der Kläger hat diese Klage an seinem eigenen Wohnort eingereicht, der von keinem der Vorstehenden umfasst ist. Daher ist die Pflicht zum ersten Einspruch bei der Behörde entstanden.
RECHTLICHE GRÜNDE: 6100 S. K. m. 6, 15, 19, 116.
RECHTLICHE NACHWEISE: Beispiel einer Schadensfeststellungsgebühr vom …/…/…, Handelsregistereintrag des Kundenunternehmens, Verkehrsunfallbericht vom …/…/…, Handelsregistereintrag einer nicht prozessführenden Agentur, Versicherungspolice Casco vom …/…/ …
SCHLUSSFOLGERUNG UND ANFRAGE: Aus den oben dargelegten Gründen erbitten wir durch Bevollmächtigung die Annahme unseres ersten Vollmachtswiderspruchs, die Unzuständigkeit Ihres Gerichts und die Übersendung der Akte an das zuständige Handelsgericht erster Instanz. …/ …/ …
ANHÄNGE: 1. Kfz-Versicherungspolice vom …/…/…
Beispiel Schadensgutachtengebühr vom …/…/…
Handelsregistereintrag des Kundenunternehmens.
Handelsregistereintrag der Agentur, die den Vertrag abgeschlossen hat.
Verkehrsunfallbericht vom …/…/….
Eine Kopie der beglaubigten Vollmacht
Anwalt des Angeklagten
Jagd.
