Berechnung der Sozialversicherungsprämie Für Arbeitnehmerforderungen Ohne Berücksichtigung falscher Abzüge Bei Der Arbeitslosenversicherung
T. C.
Oberster Gerichtshof
- Rechtsabteilung
Hauptnummer: 2014/14603
Entscheidung Nr.: 2015/30987
Ausstellungsdatum: 3.11.2015
Der Kläger hat die Entscheidung zur Zahlung der Genehmigungsgebühr beantragt.
Das örtliche Gericht entschied, den Fall teilweise anzunehmen.
Nachdem der beklagte Anwalt innerhalb der Frist des Urteils Berufung eingelegt hatte, wurde die Akte vom Inspektionsrichter geprüft und die Akte geprüft.
ENTSCHEIDUNG DES SUPREME COURT
A) Zusammenfassung des Anspruchs des Ansprecher:
Der Anwalt des Klägers in der Petitionszusammenfassung; Sein Mandant nahm am 03.04.1990 seine Arbeit im Pressehaus der beklagten Universität auf und arbeitete bis zum 14.01.2013 ununterbrochen weiter. Der Angeklagte vom Angeklagten wollte entschieden werden.
B) Zusammenfassung der Antwort des Befragten:
Der Angeklagte beantragte die Abweisung des Falls.
C) Zusammenfassung der örtlichen Gerichtsentscheidung:
Nach Angaben des Gerichts, der gesammelten Beweise und des Gutachtens des Klägers zwischen dem 02.04.1990 und dem 14.01.2013 zwischen dem nicht informierten Arbeitsplatz am Arbeitsplatz, der besagt, dass die Jahresgesetze des Gerichts, die den Jahresurlaub nicht nutzen, der Kläger den Jahresurlaub verwendet Urlaub in dem Zeitraum, in dem das schriftliche Dokument des beklagten Arbeitgebers nachgewiesen werden sollte, der beklagte Arbeitgeber jedoch keine diesbezüglichen Unterlagen eingereicht hat;
D) Berufung:
Der Angeklagte legte gegen die Entscheidung Berufung ein.
E) Begründung:
1-Aufgrund der rechtlichen Gründe, aus denen die Entscheidung auf den gesammelten Manuskripten und den gesammelten Beweisen beruht, fallen die Rechtsmittel des Beklagten nicht in den Anwendungsbereich des Unterabsatzes.
2- Bei der Umrechnung der Bruttoforderung ins Netz durch den Sachverständigen ist es falsch, die Sozialversicherungsprämie und die Abzüge der Arbeitslosenversicherung ohne Berücksichtigung zu berechnen.
3- Gemäß Artikel 56 / b des Gesetzes mit der Nummer 2547 ist es der beklagten Universität untersagt, von Gebühren befreit zu werden.
4- Es ist falsch zu glauben, dass die Dankbarkeit nicht klar oder grob ist.
F) Ergebnis:
Die Entscheidung über die Beschwerde wurde aus den oben genannten Gründen am 03.11.2015 einstimmig getroffen.
