Berechnung der Invalidenrente
Die Invalidenrenten der versicherten Personen, die über die Absätze (a), (b) und (c) von Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 5510 hinaus gearbeitet haben, sind an den Staat gebunden, in dem sie zuletzt bewertet wurden .
Monatliche Verknüpfungsrate;
- 4 (a) durchschnittlich 40% der Versicherten. (Für Personen mit weniger als 7200 Tagen Prämienzahlung) Dieser Satz wurde für das gesamte Jahr um mehr als 7200 Tage um 2% erhöht.
- 4 (b) und (c) versicherte durchschnittlich 50%. (Für diejenigen mit einer Mindestanzahl von Zahlungstagen von weniger als 9000 Tagen) Dieser Satz wird für das gesamte Jahr von mehr als 9000 Tagen um 2% erhöht.
Bei der Berechnung der monatlichen Bindungsrate ist der Zeitraum von weniger als 360 Tagen nicht proportional. Wenn der Versicherte ständig von einer anderen Person betreut werden muss, erhöht sich die gewünschte monatliche Bindungsrate um 10 Punkte, die monatliche Bindungsrate darf jedoch 90% nicht überschreiten.
