ANTRAGSBEHÖRDE UND VERFAHREN FÜR DIE BÜRGERSCHAFT
Antragsbehörde und Verfahren
Anträge zur Ausübung dieses Rechts sind persönlich oder mit besonderer Vollmacht an das Gouverneursamt am Sitz der Niederlassung zu richten. Bewerbungen per Post werden nicht akzeptiert.
Einbürgerungsanträge von Personen, die nicht volljährig sind oder nicht diskriminierungsfähig sind, werden von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten gestellt.
Die Ausländer-Identifikationsnummer wird als Grundlage für Anträge und Transaktionen verwendet.
Als Antragsdatum wird das Datum zugrunde gelegt, an dem der Formantrag der Person von der Antragsbehörde registriert wird.
Der Ausländer, der die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchte, kann sich während der angestrebten Aufenthaltsdauer insgesamt sechs Monate außerhalb der Türkei aufhalten. Der Gesamtaufenthalt von nicht mehr als sechs Monaten außerhalb der Türkei gilt als die vorgeschriebene Aufenthaltsdauer.
Verbringt der Ausländer während der Aufenthaltsdauer insgesamt mehr als sechs Monate außerhalb der Türkei oder hält er sich länger als sechs Monate in der Türkei auf, ohne eine gültige Aufenthaltserlaubnis bzw Datum werden nicht berücksichtigt.
Ohne legalen Aufenthaltstitel oder ohne die Absicht, sich in der Türkei niederzulassen, obwohl dies legal ist; Ein Aufenthalt in der Türkei mit einer Aufenthaltserlaubnis, die zu Zwecken wie Asyl oder Asylbewerber, Asylbewerber, Bildung, Tourismus, Begleitung und Behandlung von Kindern oder einem Personalausweis einer ausländischen Mission, der Immunität mit diplomatischen oder konsularischen Privilegien gewährt, erworben wurde, gilt nicht als gültiger Aufenthalt beim Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft.
Wird die Person, die sich aus Aufenthaltsgründen in der Türkei aufhält, die beim Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft nicht berücksichtigt werden, nachträglich zum Wohnsitz aus einem als gültig erachteten Grund, werden auch die bisherigen Aufenthaltszeiten berücksichtigt. Diese Bestimmung gilt nicht für Personen, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis zu touristischen Zwecken in der Türkei aufhalten.
Die Beglaubigung der von ausländischen Behörden ausgestellten amtlichen Dokumente erfolgt gemäß Artikel 167 der Verordnung über die Durchführung des Gesetzes über die Bevölkerungsdienste.
Für Ausländer, die die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchten, reicht es aus, Dokumente wie Diplome und Reisepässe, die von ausländischen Behörden zum Zeitpunkt der Antragstellung vorgelegt werden, ins Türkische zu übersetzen und zu beglaubigen, vorzulegen.
Die Genehmigung der Originalität von Aufenthaltstiteln kann im Bedarfsfall auch durch die Landesdirektionen erfolgen.
