FESTSTELLUNG UND BEWERTUNG DES RECHTLICHEN STATUS DURCH BEWERTUNG ALLER BEWEISE DURCH ZEIGEN VON CD-BILDERN DEM ANGEKLAGTEN UND NACHFRAGE, OB DIE PERSON IN DEN VIDEOS ER SIND.
T. R. OBERSTER GERICHTSHOF
- Strafkammer
Basis: 2016/6617
Entscheidung: 2016/8693
Entscheidungsdatum: 30.06.2016
VERBRECHEN DER VERWENDUNG VON DEBIT- ODER KREDITKARTEN – DIE RECHTSSITUATION WIRD DURCH AUSWERTUNG ALLER BEWEISE UNTERSUCHT, INDEM DEM ANGEKLAGTEN CD-BILDER ZEIGEN UND NACHGEFRAGT WIRD, OB DIE PERSON AUF DEN BILDERN ER IST.
ZUSAMMENFASSUNG: Durch Mitbringen der Bankkarte des Beschwerdeführers mit dem Kontoauszug des Tatdatums, der Automatenkameraaufnahmen des Zeitraums im Zusammenhang mit der Feststellung, an welchem Geldautomaten die Geldabhebung am Tattag bei der betreffenden Bank vorgenommen wurde, wenn möglich Konfrontation zwischen Angeklagtem und Beschwerdeführer … und Zeugen …, bei Abwesenheit des Angeklagten erfolgt die Identifizierung durch Vorzeigen der zur Identifizierung geeigneten Lichtbilder des Angeklagten an Beschwerdeführer und Zeuge; durch Vorzeigen die CD-Bilder dem Angeklagten und fragt, ob es sich bei der Person auf den Bildern um ihn selbst handelt, sind alle Beweise zusammen zu erheben und auszuwerten, und die Rechtsstellung des Angeklagten sollte anhand des Ergebnisses festgestellt und bewertet werden.
(5237 S. K. Art. 53, 58, 245) (5271 S. K. Art. 226) (ANY. MAH. 08.10.2015 T. 2014/140 E. 2015/85 K.)
Fall und Entscheidung: Es wurde diskutiert und als notwendig erachtet:
1- Indem Sie den Kontoauszug der Bankkarte des Beschwerdeführers des Datums der Straftat vorlegen und das Kameramaterial des Geldautomaten des Zeitraums anfordern, in dem festgestellt wurde, an welchem Geldautomaten die Geldabhebung am Tag des Verbrechens vorgenommen wurde, von der zuständigen Bank , Gegenüberstellung des Angeklagten und des Beschwerdeführers … und des Zeugen … wenn möglich, in Abwesenheit des Angeklagten, erfolgt die Identifizierung durch Vorzeigen der zur Identifizierung geeigneten Lichtbilder des Angeklagten an den Beschwerdeführer und den Zeugen; CD-Bilder an den Angeklagten und die Frage, ob es sich bei den Bildern um ihn selbst handelt, werden alle Beweise zusammen gesammelt und ausgewertet, wobei die Rechtsstellung des Angeklagten anhand des Ergebnisses festgestellt und gewürdigt werden soll, während unvollständige Recherchen schriftlich verlangt werden. Festlegung von Bestimmungen,
2- Je nach Annahme und Antrag;
a) Artikel 245/1 des TCK. Nichtbeachtung, dass neben der Grundfreiheitsstrafe nach Artikel und Absatz auch eine Geldstrafe zu verhängen ist,
b) Einschränkung des Rechts auf Verteidigung durch die Entscheidung, das für Rückfällige spezifische Hinrichtungsregime gemäß Artikel 58 des TCK Nr. 5237 anzuwenden, das in der Anklageschrift und der Entscheidung über die Nichtzuständigkeit nicht aufgeführt ist, ohne dass das Recht auf zusätzliche Verteidigung nach § 226 des Strafgesetzbuches für den Angeklagten, dessen Aussage bei der Festnahme aufgenommen und dessen Strafregister nicht verlesen wurde,
c) Gemäß Aufhebungsbeschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 08.10.2015 mit der Nummer 2014/140 und dem Beschluss mit der Nummer 2015/85, der im Amtsblatt vom 24.11.2015 mit der Nummer 29542 veröffentlicht wurde, besteht eine Verpflichtung zur Neubewertung in Artikel 53 des TCK,
Fazit: Da die Berufungen der Beklagten insoweit als angemessen erachtet wurden, sind die Bestimmungen des 8/1 des Gesetzes Nr. 5320 aus diesen Gründen rechtswidrig. Am 30.06.2016 wurde einstimmig beschlossen, dass die erworbenen Rechte an der Höhe der Geldbuße gemäß den Artikeln 321 und 326 der CMUK Nr. 1412, die gemäß dem Artikel anzuwenden sind, KÜNDIGT werden.
