Damit das Gericht einen Fall in der Sache prüfen und regeln kann, werden alle notwendigen Bedingungen für seine Existenz oder Abwesenheit als Bedingungen des Falls bezeichnet.

Ein ohne Klage eröffneter Fall ist anhängig. Weil die Bestimmungen und Ergebnisse des Falles im Moment geöffnet sind. Daher ist der Fall keine notwendige Bedingung für die Eröffnung des Falls, aber es sind die Bedingungen, die der Richter benötigt, um über die Begründetheit des Rechtsstreits zu entscheiden.

Die Bedingungen des Falles können in Form eines positiven und eines negativen Falls gemacht werden. Zum Beispiel ist das Mandat des Gerichts positiv, und es gibt keine endgültige Bestimmung für denselben Fall.

Allgemeine Fallbedingungen wurden in HMK 114 festgelegt. Also die Bedingungen, die in jedem Fall sein sollten. In jedem Fall gibt es Sonderfallbedingungen, die in einigen Fällen nicht beantragt werden. Die Bedingungen für Sonderfälle müssen ebenfalls auf dem Gesetz beruhen. Nach HMK m.114 sind die Fallbedingungen wie folgt;

ARTIKEL 114- (1) Die Umstände des Falles sind:

a) Türkische Gerichte sind zuständig.

b) Begründung der Justiz.

c) Das Gericht ist zuständig.

d) Wenn die Behörde sicher ist, ist das Gericht befugt, gefunden zu werden.

(d) die Parteien haben die Zuständigkeit der Partei und des Grundes; Bei gesetzlicher Vertretung verfügt der Vertreter über die erforderlichen Qualifikationen.

e) die Befugnis zu haben, Rechtsstreitigkeiten zu verfolgen.

f) In Fällen, denen ein Bevollmächtigter folgt, hat der Bevollmächtigte die Vollmacht in dem Fall und eine ordnungsgemäß bevollmächtigte Vollmacht.

g) Die Vorauszahlung des Klägers ist zu leisten.

ğ) Die Erfüllung der Entscheidung, die Sicherheiten zu zeigen.

h) Der Antragsteller hat einen Rechtsvorteil bei der Eröffnung eines Verfahrens.

(i) Der gleiche Fall wurde noch nicht eröffnet und noch nicht gesehen.

i) Der gleiche Fall wurde bisher nicht festgestellt.

(2) Bestimmungen der Gesetze anderer Gesetze bleiben vorbehalten.