Je nachdem, warum Ihr Führerschein eingezogen wurde, gibt es unterschiedliche Anträge. Wer beispielsweise aufgrund einer roten Ampel zweimal oder öfter im selben Jahr eingezogen wird, wird einer psychotechnischen Begutachtung und einem Psychiater unterzogen. Hat der Fahrer, der ihn nicht daran gehindert hat, seinen Führerschein zurückzuerhalten, die Geldbuße bezahlt, werden seine Papiere zurückgegeben. Dies gilt nach Ablauf der Haftzeit.