Führerscheine von Einzelpersonen können von der Verwaltung als Sanktion bei verschiedenen Verstößen sowie als Schutzmaßnahme bei strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen ergriffen werden. Führerscheine werden in folgenden Fällen beschlagnahmt: Bei Fahren unter dem Einfluss eines bestimmten Alkohol- oder Drogeneinflusses wird der Führerschein als Verwaltungssanktion eingezogen. Wird der Alkoholtester nicht angeblasen, kann der Führerschein eingezogen werden. Aufgrund bestimmter Strafpunkte, die sie aufgrund ihrer Verkehrsfehler erreichen, werden Führerscheine eingezogen. Im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungs- oder Strafverfahrens kann eine der Schutzmaßnahmen im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle beschlagnahmt werden. Im Rahmen der Entziehung bestimmter Rechte kann der Führerschein einer Person eingezogen werden.