Der Händler und der Lieferant haften für alle Schäden, die durch das versehentliche Betanken eines Fahrzeugs mit Benzin anstelle von Dieselkraftstoff entstehen können. Denn in diesem Fall, der als mangelhafter Service bezeichnet wird, entbindet das Nichtwissen, dass der erbrachte Service mangelhaft ist, diese Verantwortung nicht. Sie können die Musterentscheidung des Obersten Gerichtshofs einsehen.

3. Anwaltskanzlei

Basisnummer : 2020/3188

Entscheidungsnummer: 2020/4776

„Gerechtigkeitstext“

GERICHT: VERBRAUCHERGERICHT

   Am Ende des Prozesses der Klage zwischen den Parteien, das Urteil der teilweisen Annahme und teilweisen Ablehnung der Klage aus den im Urteil genannten Gründen durch den Anwalt des Klägers ohne Anhörung, der Beklagte … San.ve Tic. Inc. Auf die Berufung seines Anwalts mit Anhörung wurde eine Ladung an die betroffenen Parteien übersandt. Von der Beklagten oder der Klägerin, die an einem bestimmten Tag Berufung eingelegt haben, kam niemand. Der andere Angeklagte … Ofisi A.Ş. Die Anhörung begann mit dem Eintreffen des stellvertretenden Anwalts … und nach Anhörung der mündlichen Äußerungen des Betreuers wurde die Entscheidung auf einen anderen Tag verschoben. Diesmal wurde festgestellt, dass der Berufungsantrag fristgerecht eingereicht wurde, die Akte wurde geprüft und die Notwendigkeit erörtert und geprüft.

ENTSCHEIDUNG

Der Kläger, von den Beklagten … Petrol Sanayi ve Ticaret A.Ş., erhielt von der Tankstelle Kraftstoff für sein Fahrzeug mit dem Nummernschild … damit eine Fehlfunktion des Fahrzeugs verursacht wurde, hat der Beklagte.. Der Beklagte der Fall, der für die Reparatur des Fahrzeugs von den Verwaltern der beklagten Firma auf seinen Antrag an die Firma … Automotive San. Handel GmbH. Sti. in der Hauptsache unter Wahrung ihrer Rechte bezüglich des Überschusses mit der Behauptung, dass nur der Kraftstofffilter des Fahrzeugs gewechselt und das Benzin im Tank gereinigt wurde, das Fahrzeug jedoch am nächsten Tag wieder eine Fehlfunktion habe und das Fahrzeug als Folge des Verschuldens der Beklagten; 15.000,00 TL für die Kosten der beschädigten Teile, 600,00 TL für die Reparatur- und Arbeitskosten der beschädigten Teile, 1.000,00 TL für die Abschreibung des Fahrzeugs, 150,00 TL als Abschleppkosten, 3.540,00 TL für die Automietgebühr, den Vertrieb und die Abholung des Fahrzeugs beantragte eine Entscheidung, von den Beklagten insgesamt 23.567,00 TL einzuziehen, davon 2.800,00 TL für die an den Dienst gezahlten Kosten und 477,00 TL für die Ermittlungskosten und Kosten; in der kombinierten Klage wird durch Wiederholung des in der ursprünglichen Klage vorgetragenen Falles ein Antrag numerisch gestellt, ohne dass ein Antragsergebnis in den Antrag aufgenommen wird.

ohne den Betrag anzugeben … Automotive San.-Nr. Handel GmbH. Şti. als Beklagten und verlangte, dass der eröffnete Fall mit der ursprünglichen Akte zusammengeführt werde; Mit dem Berichtigungsantrag vom 30.03.2016, nachdem erklärt wurde, dass sie die Reparatur- und Arbeitskosten der geforderten beschädigten Teile auf 600,00 TL erhöht haben, wurden die Verbesserungsanträge akzeptiert. In Übereinstimmung mit den anderen im Klageantrag und im Verbesserungsantrag genannten Forderungen beantragte sie, die beschädigten Teile, Reparatur- und Arbeitskosten in Höhe von 27.256,00 TL zusammen mit den Zinsen einzuziehen.

ENTSCHEIDUNG

Der Kläger, von den Beklagten … Petroleum Industry and Trade Inc., erhielt von der Tankstelle Kraftstoff für sein Fahrzeug mit dem Nummernschild … damit eine Fehlfunktion des Fahrzeugs verursacht wurde, hat der Beklagte. die Reparatur des Fahrzeuges von den Verwaltern der beklagten Firma auf seinen Antrag an die Firma … Automotive San. Handel GmbH. NS. in der Hauptsache unter Wahrung ihrer Rechte bezuglich des Überschusses mit der Behauptung, dass nur der Kraftstofffilter des Fahrzeugs gewechselt und das Benzin im Tank gereinigt wurde, das Fahrzeug jedoch am nächsten de Fahrzeug de Fahrzeug jedoch am nächsten de Fahrzehls de der Bekhsten de Fahrzeug und a next de Fahrzeug de Fahrzeug jedoch de next de Fahrzehl de Fahrzeug 15.000,00 TL für die Kosten der beschädigten Teile, 600,00 TL für die Reparatur- und Arbeitskosten der beschädigten Teile, 1.000,00 TL für die Abschreibung des Fahrzeuges, 150,00 TL als Abschleppkosten, 3.540,00 TL für die Automietgebühr, den Vertrieb und die Abholung des Fahrzeuges beantragte eine Entscheidung, von den Beklagten insgesamt 23.567,00 TL einzuziehen, davon 2.800,00 TL für die an den Dienst gozahlten Kosten und 477.00 TL für die Ermittlungskosten; in der kombinierten Klage WIRD durch Wiederholung des in der ursprünglichen Klage vorgetragenen Falles ein Antrag numerisch gestellt, ohne dass ein Antragsergebnis in den Antrag aufgenommen WIRD.

ohne den Betrag angeben … Automotive San.-Nr. Handel GmbH. Sti. als Beklagten und verlangte, dass der eröffnete Fall mit der ursprünglichen Akte zusammengeführt werde; Mit dem Berichtigungsantrag vom 30.03.2016, nachdem erklärt wurde, dass sie sterben Reparatur- und Arbeitskosten der geforderten beschädigten Teile auf 600,00 TL Haben Haben, wurden sterben Verbesserungsanträge bestätigt akzeptiert. In Übereinstimmung mit den anderen im Klageantrag und im Verbesserungsantrag genannten Anträge beantragt sie, sterben beschädigten Teile, Reparatur- und Arbeitskosten in Höhe von 27.256.00 TL zusammen mit denzinuziesen .

Die Angeklagten beantragten die Einstellung des Verfahrens.

Als Ergebnis der vom Gericht gemäß der Aufhebungsentscheidung durchgeführten Verhandlung im Hauptverfahren; Angeklagter … San. ve Tic. Inc. bis zur teilweisen Annahme der gegen ihn erhobenen Klage 15.600,00 TL der Forderung von 27.256,00 TL als beschädigte Teile und Arbeitskosten ab dem Datum der Klage und 11.656.00 TL zusammen mit den gesetzlichen Zinsen ab dem Datum der Berichtigung 30.03.2016, von der benannten Beklagten an die Klägerin Die Beklagte … San.-Nr. und Tic. A.Ş. an den Kläger zu übergeben, Ablehnung der Überschussforderung, … Ofisi A.Ş. Zurückweisung der erhobenen Klage in der kombinierten Klage; die Einstellung des Verfahrens wurde beschlossen; das Urteil liegt zwischen dem Kläger und den Beklagten, die die Beklagten des Hauptverfahrens sind… Petrol Sanayi ve Ticaret A.Ş. appelliert von.

1-Nach den Artikeln in der Akte die Beweise, auf denen die Entscheidung beruht, rechtlich zwingende Gründe und insbesondere, wenn die Beweiswürdigung keine Unrichtigkeit aufweist, alle Einwände des Beklagten und die anderen Einwände des Klägers, die außerhalb des Anwendungsbereichs des nachstehenden Absatzes ist abzulehnen.

2-Der Kläger verlangte Ersatz des Schadens, der den Angestellten der Tankstelle der Beklagten … Sanayi ve Ticaret A.Ş. durch das Einfüllen des falschen Kraftstoffs in sein Fahrzeug entstanden ist. Das Gericht, in der Hauptsache der Angeklagte … Sanayi ve Ticaret A.Ş. Es wurde beschlossen, den Fall in Bezug auf die andere Beklagte …Ofisi A.Ş. Es wurde beschlossen, den Fall mit der Begründung abzulehnen, dass der Schadenseintritt nicht verschuldet war. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass im konkreten Fall einer der Beklagten … Die von Petrol Sanayi ve Ticaret A.Ş. betriebene Tankstelle ist der Händler der anderen Beklagten … Ofisi A.Ş. ( Petrol Ofisi) Es besteht kein Streit zwischen den Parteien in Bezug auf die Fehlfunktion des Fahrzeugs durch die Verwendung des falschen Kraftstoffs. Der Streit wird an dem Punkt gesammelt, ob der Anbieter aufgrund der vom Händler erbrachten Leistung mitverantwortlich ist.

In Artikel 4/A Absatz 3 des Gesetzes Nr. 4077, das zum Zeitpunkt des Schadens in Kraft war, heißt es: „Der Lieferant, Händler, die Agentur und der Gläubiger gemäß Artikel 10 Absatz 5 haften“ für die mangelhafte Leistung und alle Arten von Schäden, die durch die mangelhafte Leistung verursacht werden, und die Wahlrechte des Verbrauchers in diesem Artikel haften gesamtschuldnerisch. Wenn Sie nicht wissen, dass die bereitgestellte Leistung fehlerhaft ist, wird diese Verantwortung nicht beseitigt.

Gemäß Artikel 3 des oben genannten Gesetzes mit dem Titel „Definitionen“;

„Bei der Umsetzung dieses Gesetzes

d) Service: Jede Aktivität, außer der Bereitstellung von Waren gegen eine Gebühr oder einen Vorteil,

g) Anbieter: Bezeichnet natürliche oder juristische Personen, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit gegenüber Verbrauchern Dienstleistungen erbringen, einschließlich juristischer Personen des öffentlichen Rechts. hat eine Bestimmung.

Im konkreten Streitfall ist es jedoch nicht möglich, dem Kläger mangelhafte Ware zu überlassen; Gemäß Artikel 4/A Absatz 1 des vorgenannten Gesetzes: „… Material, das der Quantität widerspricht, die die Qualität oder Qualität beeinflusst, die in den Anzeigen und Ankündigungen des Lieferanten oder in seinen Standard- oder technischen Regeln bestimmt ist, oder deren Wert im Hinblick auf den Nutzungszweck oder den vom Verbraucher erwarteten Nutzen mindert oder aufhebt.Leistungen, die rechtliche oder wirtschaftliche Mängel aufweisen, gelten als mangelhaft. Demzufolge; Bei dem Vorfall, der in Form von Benzin statt Diesel durch den Mitarbeiter der Beklagten … Sanayi ve Ticaret A.Ş. an dem Fahrzeug der Klägerin stattfand, … wurde Benzin Sanayi ve Ticaret A.Ş. als der Händler des anderen Beklagten … Amtes und mangels Streitigkeit über die erbrachte Leistung eine mangelhafte Leistung gemäß Artikel 4/A Absatz 1 des vorgenannten Gesetzes vorliegt, da es sich um eine Leistung handelt, die wesentliche Mängel enthält, die den vom Verbraucher erwarteten Nutzen im Sinne des in den Anzeigen und Anzeigen des Anbieters ermittelten Nutzens zunichte machen.

Gemäß Artikel 4/A Absatz 3 haften der Lieferant und der Händler gemeinsam für die mangelhafte Leistung und alle Arten von Schäden, die durch die mangelhafte Leistung und die Wahlrechte des Verbrauchers in diesem Artikel verursacht werden. Auch der Umstand, dass die erbrachte Leistung nicht bekannt ist, entbindet diese Verantwortung nicht (Beschluss H.G.K. vom 19.09.2012, 2012/13-153 E., 2012/598 K.). Ignorieren dieser vom Gericht erklärten Frage, die Abweisung des Verfahrens mit der Begründung, dass das Büro des Beklagten …

SCHLUSSFOLGERUNG: Alle Einwendungen der Beklagten, die die Entscheidung aus den in Absatz 1 dargelegten Gründen angefochten haben, und alle anderen Beschwerden der Klägerin, die nicht in den Anwendungsbereich von Absatz 2 fallen, wobei das Urteil aus den dargelegten Gründen angefochten wird in Absatz (2) zu Gunsten des Klägers AUFGEHOBEN ist, wird die im Voraus entrichtete Beschwerdegebühr den Beschwerdeführern auf Antrag zurückerstattet Unter Bezugnahme auf den vorläufigen § 3 der HMK Nr. 6100 wurde am 24.09. einstimmig entschieden. 2020, mit der Möglichkeit der Berichtigung innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung, gemäß Artikel 440 der HUMK mit der Nummer 1086.