T. R. OBERSTER GERICHTSHOF
- Strafkammer
Basis: 2016/6199
Entscheidung: 2016/8684
Entscheidungsdatum: 30.06.2016
VERBRECHEN DER VERWENDUNG VON KREDITKARTEN – KONTOZUSAMMENFASSUNG DER KREDITKARTE SOLLTE ERFASST WERDEN UND ERMITTELT WERDEN, OB SIE AUF DER VERANSTALTUNG VERWENDET WURDE UND ENTSPRECHEND DEN ERGEBNISSEN SOLLTE EINE REGELUNG AUFGEFÜHRT WERDEN
ZUSAMMENFASSUNG: Durch Vorlage des Kontoauszugs der Kreditkarte, Feststellung, ob diese zum Zeitpunkt des Vorfalls verwendet wurde, Art und Anzahl der Nutzung und Zusammenstellung aller Beweise, machte die Feststellung der Verurteilung bei unvollständiger Recherche die Aufhebung der die Beurteilung und Feststellung der Rechtsstellung des Angeklagten nach dem Ergebnis. Es wurde beschlossen, das Urteil aufzuheben.
(5237 S. K. Art. 53, 116, 142) (ANY. MAH. 08.10.2015 T 2014/140 E. 2015/85 K.)
Fall und Entscheidung: Es wurde diskutiert und als notwendig erachtet:
I- Die Bestimmung, die dem Angeklagten am 15.05.2014, 8/1 des Gesetzes Nr. 5320 ordnungsgemäß mitgeteilt wurde. Es versteht sich, dass die Berufung des Angeklagten …, der am 02.09.2014 Berufung eingelegt hat, nach der in Artikel 310 des CMUK Nr an ihn am 09.10.2014 die besagte Zusatzentscheidung Nach Ablauf der in Artikel 310 CMUK vorgesehenen gesetzlichen Frist von einer Woche, am 15.12.2014, wurde die Berufung der Beklagten, die Berufung eingelegt hat, in der 8/1 . eingelegt des Gesetzes Nr. 5320. einstimmig (abgelehnt) gemäß Artikel 317 CMUK, der gemäß Artikel anzuwenden ist,
II- In der Berufungsprüfung gegen die Bestimmungen für Diebstahl und Sachbeschädigung;
Obwohl Artikel 142/1-b des TCK mit dem Gesetz Nr. 6545, das nach dem Urteilsdatum in Kraft trat, aufgehoben wurde, wurde der Grund für die Aufhebung dieser Angelegenheit nicht angegeben, da die oben genannte Straftat in Artikel 142/2- h und dies war eindeutig gegen den Angeklagten; Der Entzug von Rechten in Artikel 53 des TCK hat die Nummer 5237; Eine Bewertung des Verfassungsgerichtshofs während der Vollstreckungsphase wurde unter Berücksichtigung der Nichtigkeitsbeschlüsse 2014/140 und 2015/85 vom 08.10.2015, die im Amtsblatt vom 24.11.2015 mit der Nummer 29542 veröffentlicht wurden, für möglich gehalten.
Nach dem Verfahren sind der Inhalt der Akte, die am Ort der Entscheidung erhobenen und ausgewerteten Beweise, die Bildung und die Überzeugung und das Ermessen des Gerichts infolge der Ermittlungen, die Anerkennung und Anwendung der Straftaten nach Maßgabe der Entstehung und Art der Straftaten, die Begründung als rechtmäßig, rechtmäßig und ausreichend erläutert, der Verteidiger des Angeklagten hat erklärt, dass die Straftaten nicht festgestellt sind, einstimmig (Zustimmung) zu den Bestimmungen mit Zurückweisung der Berufungseinwände,
III- In Bezug auf die Berufungen gegen die Bestimmungen über die Verletzung der Immunität der Wohnung durch den Beklagten und den Missbrauch von Kreditkarten;
1- Laut der gesamten Akte wird in Ermangelung von Beweisen dafür, dass der andere Angeklagte … zusammen mit dem Angeklagten das Haus des Opfers betreten hat, die Grundstrafe festgelegt, als der Angeklagte wegen der Verletzung der Immunität von . verurteilt wurde die Wohnung ist Artikel 119/1-c des TCK und Zuweisung der übermäßigen Strafe durch Erhöhung gemäß dem Absatz,
2- In Bezug auf das Verbrechen des Kreditkartenmissbrauchs erfuhr er in der Aussage des Opfers im Ermittlungsverfahren, dass die Angeklagten dreimal versuchten, die von ihm gekaufte Kreditkarte an der Tankstelle zu verwenden; Der an der Tankstelle arbeitende Zeuge gab an, dass eine Person zur Tankstelle gekommen sei und versucht habe, mit Kreditkarte zu bezahlen, aber keine Transaktion durchführen konnte, weil er ein falsches Passwort eingegeben hatte, und dass die Person 15 Minuten später kam, während ein anderer Freund da war Arbeitet und versucht, dasselbe zu tun. Falls er angibt, mit Geld bezahlt zu haben, wird ein Kontoauszug seiner Kreditkarte vorgelegt, ob diese am Tag des Vorfalls verwendet wurde, Art und Anzahl der Verwendung, alle Beweise gemeinsam gewertet werden und die Schlussfolgerung lautet, dass ein Verurteilungsurteil ohne Rücksicht auf die Notwendigkeit der Würdigung und Feststellung der Rechtsstellung des Angeklagten schriftlich erlassen wird,
3- Der Entzug von Rechten in Artikel 53 des TCK Nr. 5237; Es besteht eine Bewertungspflicht für die Aufhebungsentscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 08.10.2015 mit der Nummer 2014/140 und die Entscheidung mit der Nummer 2015/85, die nach Veröffentlichung im Amtsblatt vom 24.11.2015 mit der Nummer 29542 in Kraft getreten ist,
Fazit: Da die gesetzwidrigen Einwendungen des Verteidigers der Beklagten insoweit als sachgerecht erachtet wurden, gelten aus diesen Gründen die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 5320 8/1. Am 30.06.2016 wurde einstimmig die Aufhebung gemäß Artikel 321 CMUK beschlossen, die gemäß Artikel umgesetzt werden soll.