Wenn Sie Geld auf Bankkonten senden, sollte der Grund für die Überweisung des Geldes im Erläuterungsteil angegeben werden. Andernfalls kann dieses Geld nicht mit den entsprechenden Schulden identifiziert werden. In der Musterentscheidung wurde nicht akzeptiert, dass die Überweisung auf das Anwaltskonto als Anwaltshonorar anzusehen ist, es sei denn, das Gegenteil kann nachgewiesen werden. Sie können die Musterentscheidung überprüfen.

3. Abteilung des Staatsrates

Basisnummer: 2017/2173

Entscheidungsnummer: 2021/1449

„Gerechtigkeitstext“

T. R.

D A N I Ş T A Y

DRITTE WOHNUNG

Basisnummer: 2017/2173

Beschluss Nr.: 2021/1449

BESCHWERDE (VERTEIDIGUNG): … Finanzamt/…

ANWALT: Atty. …

GEGENSEITIGE PARTEI (KLÄGER): …

ANWALT: Atty. …

GEGENSTAND DES ANTRAGS: … Die Entscheidung des Landverwaltungsgerichts … Finanzgerichtsbarkeit … datiert und nummeriert E:…, K:… über die gegen die Entscheidung des Finanzgerichts eingelegte Beschwerde, datiert … und nummeriert E:…, K:… .

GERICHTSSTAND:

Der streitgegenständliche Anspruch: Laut Steueranalysebericht, der im Auftrag des Klägers, der Rechtsanwalt ist, erstellt wurde, indem Daten aus dem Steuertechnikbericht entnommen wurden, der die Feststellung enthält, dass er einen Teil der von ihm erzielten Einkünfte hinterlassen hat aus den von ihm im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit verfolgten Fällen eine Grundsteuer von Amts wegen für das Jahr 2010. Die Einkommensteuer mit Bußgeld steht im Zusammenhang mit dem Antrag auf Abschaffung der Steuer von Amts wegen mit einer doppelten Steuerverluststrafe für alle Zeiträume desselben Jahres und die besondere Strafe wegen Unregelmäßigkeit, die gemäß Artikel 353. Absatz 1 des Steuerverfahrensgesetzes Nr. 213 verhängt wurde. Zusammenfassung der Entscheidung des Gerichts erster Instanz: Im Rahmen der aus den UYAP-Daten gewonnenen Informationen wird die Steuerdifferenz des Klägers unter Berücksichtigung der auf allen Konten bei Banken eingezahlten Gelder als Anwaltskosten ermittelt, wobei alle Akten in 2010 oder als geschlossen erfasst und alle Akten mit der Vollmacht im selben Jahr ausgefüllt und die Anwaltskosten eingezogen wurden die Anforderung der aktenbezogenen Auskünfte und Unterlagen durch den Kläger mit der Zwischenentscheidung der Gerichte, inwieweit es sich um die Anwaltsgebühr in den vom Kläger anschließenden Akten handelt, den Zeitraum, in dem es tatsächlich endete und ob die Anwaltsgebühr eingezogen wird oder nicht. Es ist zwar notwendig, die Feststellung auf konkrete Daten zu stützen, es ist jedoch erforderlich, dass eine solche Feststellung nicht getroffen wurde und alle Gelder auf den Bankkonten einer Person, die eine Rechtsanwaltstätigkeit ausübt, eingegangen sind, sofern das Gegenteil nicht nachgewiesen wird, werden die Anwaltskosten bezahlt. Da es nicht möglich ist, das Bankkonto als vorläufige Einschätzung zu bewerten, ist es möglich, für alle Arten von Arbeiten und Transaktionen Geld auf das Bankkonto zu überweisen, und das Gegenteil muss durch Bezugnahme auf die Aussagen der Personen aufgezeigt werden im Rahmen des Anwaltsverhältnisses die auf Grundlage der unvollständigen Prüfung und Recherche vorgenommene Bemessung der Basisdifferenz und des Sonderabzugs Die streitgegenständlichen Steuern und Bußgelder wurden mit der Begründung abgeschafft, dass die Ordnungswidrigkeitsstrafe nicht eingehalten wurde mit dem Gesetz. Zusammenfassung der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts: Der Berufungsantrag wurde gemäß Artikel 45 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Nr.

ANSPRÜCHE DES ANTRAGSTELLERS: Da in dem über den Kläger erstellten steuertechnischen Gutachten konkret festgestellt wird, dass ein Teil seiner Einkünfte nicht erfasst und ausgewiesen wird, wird geltend gemacht, dass die vorgenommene Veranlagung und die verhängte Sonderstrafe nicht rechtswidrig sind, und die Entscheidung wird rückgängig gemacht.

VERTEIDIGUNG DER GEGNER: Es wurde keine Verteidigung gegeben.

PRÜFUNGSRICHTER DES KONSULTATIONSRATES STELLUNGNAHME: Es wird davon ausgegangen, dass der Berufungsantrag abgelehnt und die Entscheidung in Übereinstimmung mit dem Verfahren und Gesetz genehmigt werden sollte.

IM NAMEN DER TÜRKISCHEN NATION

Nach Anhörung der Ausführungen des Untersuchungsrichters und Prüfung der Aktenunterlagen entschied die Dritte Kammer des Staatsrates:

RECHTLICHE BEWERTUNG:

Die endgültigen Entscheidungen der Bezirksverwaltungsgerichte können bei Vorliegen eines der in Artikel 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Nr. 2577 genannten Gründe durch Berufung aufgehoben werden.

Die von der Beschwerde geprüfte Entscheidung entsprach dem Verfahren und dem Gesetz, und die in der Petition geltend gemachten Beschwerdegründe wurden nicht als aufhebungsbedürftig angesehen.

ENTSCHEIDUNGSERGEBNIS:

Aus den erläuterten Gründen;

1. Zurückweisung der Beschwerde,

2. … ZULASSUNG der Entscheidung des Bezirksverwaltungsgerichts … Finanzamt vom … und Nummer E:…, K:…,

Gemäß Artikel 50 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Nr. 3.2577 wurde am 22.03.2021 einstimmig beschlossen, die Akte an das Gericht erster Instanz zu übersenden, um sicherzustellen, dass diese Entscheidung den Parteien und einer Kopie zugestellt wird davon wird an das Finanzamt weitergeleitet.