{"id":3300,"date":"2021-10-16T14:39:54","date_gmt":"2021-10-16T11:39:54","guid":{"rendered":"https:\/\/alanya.law\/de\/?p=3300"},"modified":"2021-10-16T14:39:57","modified_gmt":"2021-10-16T11:39:57","slug":"massnahmen-zur-negativen-erkennung-gemaess-artikel-72-des-executive-konsolidierungsgesetzes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/alanya.law\/de\/blog\/alanya-rechtsanwalt\/massnahmen-zur-negativen-erkennung-gemaess-artikel-72-des-executive-konsolidierungsgesetzes\/","title":{"rendered":"MASSNAHMEN ZUR NEGATIVEN ERKENNUNG GEM\u00c4SS ARTIKEL 72 DES EXECUTIVE KONSOLIDIERUNGSGESETZES"},"content":{"rendered":"<!--themify_builder_content-->\n<div id=\"themify_builder_content-3300\" data-postid=\"3300\" class=\"themify_builder_content themify_builder_content-3300 themify_builder tf_clear\">\n    <\/div>\n<!--\/themify_builder_content-->\n\n\n<p>KLAGE AUF NEGATIVE BESTIMMUNG (\u0130\u0130K. Art. 72)<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eNegative Feststellungs- und R\u00fcckstellungsf\u00e4lle:<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 72 \u2013 (Ge\u00e4ndert: 18.02.1965-538\/43 Art.)<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eDer Schuldner kann eine Klage auf negative Feststellung erheben, um zu beweisen, dass es vor oder w\u00e4hrend des Vollstreckungsverfahrens keinen Schuldner gibt. Das Gericht, das \u00fcber die vor dem Vollstreckungsverfahren eingereichte negative Feststellungsklage verhandelt, kann auf Antrag eine einstweilige Verf\u00fcgung \u00fcber die Aussetzung des Vollstreckungsverfahrens gegen eine B\u00fcrgschaft von mindestens f\u00fcnfzehn Prozent der Forderung erlassen. Im Falle eines negativen Bescheids, der nach dem Vollstreckungsverfahren er\u00f6ffnet wird, kann nicht \u00fcber eine einstweilige Verf\u00fcgung entschieden werden, das Verfahren einzustellen. Der Schuldner kann jedoch verlangen, dass das Gericht das Geld im Wege einer einstweiligen Verf\u00fcgung nicht in der Vollstreckungskasse an den Gl\u00e4ubiger aush\u00e4ndigt, gegen Ersatz des Verzugsschadens und gegen Gew\u00e4hrung einer B\u00fcrgschaft von mindestens f\u00fcnfzehn Prozent der f\u00e4llig. (Ge\u00e4nderter Absatz: 09\/11\/1988 \u2013 3494\/6 art.) Wird der Fall zugunsten des Gl\u00e4ubigers abgeschlossen, wird die einstweilige Verf\u00fcgung aufgehoben. Im Falle der Rechtskraft des Urteils in dieser Sache erh\u00e4lt der Gl\u00e4ubiger den Schadenersatz aus dem versp\u00e4teten Eingang seiner Forderung aufgrund der einstweiligen Verf\u00fcgung aus der gestellten B\u00fcrgschaft. \u00dcber den Schaden des Gl\u00e4ubigers wird im gleichen Fall nach Ermessen entschieden. Vermutlich kann dieser Verlust (Ge\u00e4nderter Satz: 6352 S.K.-02.07.2012\/m.15) nicht unter \u201ezwanzig Prozent\u201c ermittelt werden. (Ge\u00e4nderter Absatz: 09\/11\/1988 \u2013 3494\/6 art.) Wird der Fall zugunsten des Schuldners entschieden, wird das Verfahren sofort eingestellt. Mit der Urteilsvollstreckung wird die Vollstreckung ihrem Inhalt nach ganz oder teilweise wieder aufgenommen, ohne dass es eines Urteils bedarf. Wird davon ausgegangen, dass die Folgema\u00dfnahme, die den Schuldner zur Erhebung einer negativen Feststellungsklage zwingt, unlauter und b\u00f6swillig ist, wird entschieden, den dem Schuldner durch die Klage entstandenen Schaden auf dessen Verlangen vom Gl\u00e4ubiger einzuziehen. Der zu w\u00fcrdigende Schaden darf nicht weniger als \u201ezwanzig Prozent\u201c des Schadens betragen, vorbehaltlich einer Nachverfolgung (Ge\u00e4nderter Satz: 6352 S.K.-02.07.2012\/m.15), was als ungerechtfertigt verstanden wird.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>I. Allgemein:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Bevor der Gl\u00e4ubiger mit der Nachverfolgung fortf\u00e4hrt, kann es einen schutzw\u00fcrdigen Vorteil geben, festzustellen, ob der Schuldner ein Schuldner ist oder nicht. Wird ein solcher Vorteil festgestellt, kann der Schuldner gerichtlich feststellen, dass er kein Schuldner ist. Der Schuldner kann vor oder nach der Nachverfolgung eine negative Feststellungsklage erheben. Der Schuldner kann jedoch nach Begleichung seiner Schuld an das Vollstreckungsamt keine negative Feststellungsklage mehr erheben. Danach kann der Schuldner eine Klage auf R\u00fcckforderung des von ihm gezahlten Geldes einreichen, obwohl er die Schuld nicht hat, was bei der R\u00fcckstellung der Fall ist.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Hat der Gl\u00e4ubiger im Folgeverfahren eine Aufhebungsklage erhoben und diese gewonnen, so ist es dem Schuldner nicht mehr m\u00f6glich, eine negative Feststellungs- oder R\u00fcckstellungsklage gegen dieselbe Forderung und zwischen denselben Parteien wegen die Schlussbestimmung.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Klage wegen negativer Entscheidung:<\/p>\n\n\n\n<p>Die negative Feststellungsklage ist eine Klage, die der Schuldner einreichen kann, um festzustellen, dass es keinen Schuldner gibt, bevor er die Schuld noch begleicht. Wenn der Schuldner diesen Prozess gewinnt, wird die Nachverfolgung abgebrochen und er wird von der Zahlung der Schuld befreit. Der Schuldner kann die Feststellung verlangen, dass er kein Schuldner ist, indem er vor oder nach der Nachverfolgung eine Negativattest-Klage einreicht. Der Schuldner kann vor einer Nachverfolgung durch den Gl\u00e4ubiger eine Negativattest-Klage einreichen oder auch nach der Nachverfolgung er\u00f6ffnen. Allerdings sind die Ergebnisse der beiden in Bezug auf das Follow-up unterschiedlich.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Bedingungen f\u00fcr eine negative Feststellung:<\/p>\n\n\n\n<p>Das Thema unseres Artikels ist der &#8222;Negative Decision Case&#8220;, der in Artikel 72 des Exekutions- und Konkursgesetzes geregelt ist. Da es sich bei diesem Fall um einen Feststellungsfall handelt, sollte er zusammen mit der in \u00a7 106 HMK geregelten Aufdeckungsfallbestimmung erl\u00e4utert werden. Die Gesetze sind wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eZivilprozessgesetz Nr. 6100 Aufdeckungsfall\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>ARTIKEL 106<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e(1) Durch das Feststellungsverfahren wird das Gericht ersucht, das Bestehen oder Fehlen eines Rechts- oder Rechtsverh\u00e4ltnisses oder die F\u00e4lschung einer Urkunde festzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) An der Erhebung der Feststellungsklage muss, au\u00dfer in den gesetzlich bestimmten Ausnahmef\u00e4llen, ein laufendes, rechtsschutzw\u00fcrdiges Interesse vorliegen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Materielle Tatsachen allein k\u00f6nnen nicht Gegenstand des Feststellungsverfahrens sein.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Wie aus dem Text des Artikels hervorgeht, kann das Bestehen oder Fehlen eines Rechts- oder Rechtsverh\u00e4ltnisses oder die Feststellung, ob ein Dokument gef\u00e4lscht ist oder nicht, durch ein Feststellungsverfahren beim Gericht beantragt werden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>KLAGE AUF NEGATIVE BESTIMMUNG (\u0130\u0130K. 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