{"id":2941,"date":"2021-09-22T18:12:02","date_gmt":"2021-09-22T15:12:02","guid":{"rendered":"https:\/\/alanya.law\/de\/?p=2941"},"modified":"2021-09-22T18:12:04","modified_gmt":"2021-09-22T15:12:04","slug":"ohne-erlaeuterung-von-der-bank-uebertragenes-geld-wird-zur-bezahlung-der-schulden-angesehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/alanya.law\/de\/blog\/alanya-rechtsanwalt\/ohne-erlaeuterung-von-der-bank-uebertragenes-geld-wird-zur-bezahlung-der-schulden-angesehen\/","title":{"rendered":"OHNE ERL\u00c4UTERUNG VON DER BANK \u00dcBERTRAGENES GELD WIRD ZUR BEZAHLUNG DER SCHULDEN ANGESEHEN"},"content":{"rendered":"<!--themify_builder_content-->\n<div id=\"themify_builder_content-2941\" data-postid=\"2941\" class=\"themify_builder_content themify_builder_content-2941 themify_builder tf_clear\">\n    <\/div>\n<!--\/themify_builder_content-->\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"3\"><li>Anwaltskanzlei<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Basisnummer: 2016\/12372<\/p>\n\n\n\n<p>Entscheidungsnummer: 2018\/4208<\/p>\n\n\n\n<p>&#8222;Gerechtigkeitstext&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p>GERICHT: FAMILIENGERICHT<\/p>\n\n\n\n<p>Als Ergebnis der gerichtlichen Entscheidung \u00fcber die Nichtigkeitsklage zwischen den Parteien, auf die Berufung der Beklagten innerhalb der Frist der Entscheidung \u00fcber die Annahme der Klage; Nach der Entscheidung, dem Berufungsantrag stattzugeben, wurden die Akten verlesen und die notwendige Abw\u00e4gung vorgenommen:<\/p>\n\n\n\n<p>Y A R G I T A Y A R A R I<\/p>\n\n\n\n<p>Kl\u00e4ger; dass sie sich von der Beklagten scheiden lie\u00dfen, dass gem\u00e4\u00df dem vom Gericht genehmigten Protokoll ein monatlicher Unterhalt von 3.000,00 TL zu Gunsten der Beklagten zugesprochen wurde Mit dem Antrag auf Einzug der Unterhaltsgeb\u00fchren f\u00fcr die Monate 2010 und 03 \/05-06\/2013 \u2026 Anadolu 24. Vollstreckungsdirektion hat gegen Sie ein Verfahren mit dem Aktenzeichen 2013\/17558 eingeleitet, eine Klage auf Aufhebung des am meisten verlangten Teils des Vollstreckungsbescheides eingereicht, die das 5. nummeriert 2013\/598 mit der Hauptentscheidungsnummer 2014\/50, wurde entschieden, den Fall mit dem Hinweis abzulehnen, dass der in der Zahlungsanweisung \u00fcbersandte Betrag nicht als Unterhaltszahlung angegeben war, dass er den gesamten Betrag vorbehaltlich der folgenden Bedingungen bezahlen musste -up, und damit der Kl\u00e4ger grundlos reich wurde, diesmal die Einziehung von 9.925,00 TL, die der Beklagten extra ausgezahlt wurde, mit dem Zweck \u2026 Anadolu 22. Akten der Vollstreckungsdirektion Nr Ausf\u00fchrung ohne Urteil. behauptet, dass es einen p angefangen hat<br>Beklagte; legte gegen die anh\u00e4ngige Berufung Einspruch ein und beantragte die Abweisung des Verfahrens.<br>Durch das Gericht; Annahme des Falles; Beklagter \u2013 Schuldner\u2026 Mit der Aufhebung des Widerspruchs von Anadolu 22. Direktion f\u00fcr Vollstreckung in die Akte Nr. 2014\/19570, die Fortsetzung des Verfahrens, die Einziehung der Vollstreckungsverweigerungsentsch\u00e4digung von mindestens 20 % der Forderung gegen\u00fcber dem Beklagten , wurde das Urteil von der Beklagten fristgerecht angefochten.<br>Fall; Sie steht im Zusammenhang mit dem Antrag auf Aufhebung des Widerspruchs gegen das Vollstreckungsverfahren ohne Urteil, der gegen den Unterhaltsgl\u00e4ubiger zum Zwecke der Einziehung der Forderung aus dem Rechtsgrund der ungerechtfertigten Bereicherung wegen des Anspruchs des Unterhaltsberechtigten erhoben wurde wiederholte Unterhaltszahlungen.<br>1) Nach den Aktenakten, den der Entscheidung zugrunde liegenden Beweismitteln und den rechtlich erforderlichen Gr\u00fcnden, insbesondere, wenn die Beweisw\u00fcrdigung nicht unrichtig ist, die sonstigen Berufungen des Beklagten, die nicht in den Anwendungsbereich des Absatzes fallen unten ist abzulehnen.<br>2) im konkreten Konflikt; der Kl\u00e4ger behauptete, die Unterhaltsschuld sei wiederholt beglichen worden, und der Beklagte argumentierte, der ihm \u00fcber die Bank \u00fcberwiesene Betrag sei keine Gegenleistung f\u00fcr den Unterhalt.<br>Es ist obligatorisch, in den Zahlungsdokumenten einen klaren Hinweis auf die Forderung aufzunehmen. Es ist jedoch ersichtlich, dass in der Empfangsbest\u00e4tigung im Rahmen der Akte keine Erl\u00e4uterung zu der von der Kl\u00e4gerin vorgenommenen \u00dcbertragung enthalten ist.<br>Es sollte jedoch gleich darauf hingewiesen werden; Die \u00dcberweisung ist in der Regel ein Zahlungsmittel und zeigt an, dass eine bestehende Schuld beglichen wurde. Der Absender der \u00dcberweisung muss das Gegenteil der ge\u00e4u\u00dferten Vermutung beweisen. Die Beweislast f\u00fcr das Darlehensverh\u00e4ltnis liegt in diesem Fall beim Kl\u00e4ger. In der \u00dcberweisungsquittung, auf die sich der Kl\u00e4ger als Beweismittel berief, findet sich keine Erkl\u00e4rung, warum das Geld \u00fcbersandt wurde, und ist, wie oben ausgef\u00fchrt, nicht geeignet f\u00fcr den Schluss, dass es zum Zwecke der Zahlung der Unterhaltsschuld auf seine besitzen. Der vorgenannte Beleg reicht als solcher nicht aus, um den Anspruch zu beweisen und kann nicht als Beginn eines schriftlichen Beweises gelten.<br>Insofern; Da das Gericht nicht beweisen konnte, dass der dem Beklagten per Zahlungsanweisung \u00fcberwiesene Betrag als Abzug f\u00fcr die angesammelten Unterhaltsschulden \u00fcberwiesen wurde, war die oben beschriebene Entscheidung, den Fall anzunehmen, aufgrund einer fehlerhaften Beurteilung nicht richtig, w\u00e4hrend der Fall abgelehnt, und die Entscheidung musste r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden.<br>3) Nach Annahme; Was die Berufungen der Beklagten gegen die Vollstreckungsverweigerungsentsch\u00e4digung angeht;<br>Obwohl gegen den Beklagten eine Vollstreckungsverweigerungsentsch\u00e4digung ausgesprochen wurde; Da der Bestand und die H\u00f6he der der Anfechtungsklage unterliegenden Forderung durch das Verfahren festgestellt werden k\u00f6nnen, war es nicht richtig, die Forderung als liquide anzuerkennen und die Vollstreckungsverweigerungsentsch\u00e4digung zu Gunsten des Kl\u00e4gers nach Ma\u00dfgabe der 67. Artikel der EBL.<br>SCHLUSSFOLGERUNG: Aus den im ersten Absatz dargelegten Gr\u00fcnden wurde der andere Berufungsantrag der Beklagten ABGELEHNT, aus den in den Abs\u00e4tzen 2 und 3 dargelegten Gr\u00fcnden wurde das Urteil zugunsten der Beklagten gem\u00e4\u00df Artikel 428 HUMK aufgehoben, die im Voraus entrichtete Beschwerdegeb\u00fchr wurde dem Beschwerdef\u00fchrer auf Antrag zur\u00fcckerstattet, der vorl\u00e4ufige Artikel 3 der CPC Nr. 6100. Es wurde am 18.04.2018 einstimmig beschlossen, ohne M\u00f6glichkeit der Berichtigung, gem\u00e4\u00df Artikel 440 der HUMK mit der Nummer 1086 mit Bezug darauf.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anwaltskanzlei Basisnummer: 2016\/12372 Entscheidungsnummer: 2018\/4208 &#8222;Gerechtigkeitstext&#8220; GERICHT: FAMILIENGERICHT Als Ergebnis der gerichtlichen Entscheidung \u00fcber die Nichtigkeitsklage zwischen den Parteien, auf die Berufung der Beklagten innerhalb der Frist der Entscheidung \u00fcber die Annahme der Klage; Nach der Entscheidung, dem Berufungsantrag stattzugeben, wurden die Akten verlesen und die notwendige Abw\u00e4gung vorgenommen: Y A R G I T [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[15],"tags":[16,3113,6613,22,17],"yst_prominent_words":[5232,3169,3257,3411,4428,3249,3782,3136,4452,3166,3246,3227,5651],"class_list":["post-2941","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-alanya-rechtsanwalt","tag-alanya","tag-antalya","tag-bank","tag-law","tag-lawyer","has-post-title","has-post-date","has-post-category","has-post-tag","has-post-comment","has-post-author",""],"builder_content":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/alanya.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2941"}],"collection":[{"href":"https:\/\/alanya.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/alanya.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/alanya.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/alanya.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2941"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/alanya.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2941\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2943,"href":"https:\/\/alanya.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2941\/revisions\/2943"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/alanya.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2941"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/alanya.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2941"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/alanya.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2941"},{"taxonomy":"yst_prominent_words","embeddable":true,"href":"https:\/\/alanya.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/yst_prominent_words?post=2941"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}