{"id":2805,"date":"2021-09-18T16:32:16","date_gmt":"2021-09-18T13:32:16","guid":{"rendered":"https:\/\/alanya.law\/de\/?p=2805"},"modified":"2021-09-18T16:32:19","modified_gmt":"2021-09-18T13:32:19","slug":"arbeitnehmer-kann-im-wochenurlaub-nicht-arbeiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/alanya.law\/de\/blog\/alanya-rechtsanwalt\/arbeitnehmer-kann-im-wochenurlaub-nicht-arbeiten\/","title":{"rendered":"ARBEITNEHMER KANN IM WOCHENURLAUB NICHT ARBEITEN"},"content":{"rendered":"<!--themify_builder_content-->\n<div id=\"themify_builder_content-2805\" data-postid=\"2805\" class=\"themify_builder_content themify_builder_content-2805 themify_builder tf_clear\">\n    <\/div>\n<!--\/themify_builder_content-->\n\n\n<p>Der Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer w\u00e4hrend der Urlaubswoche besch\u00e4ftigt, muss dem Arbeitnehmer 1,5 Tage Lohn f\u00fcr die Urlaubswoche zahlen. Sie k\u00f6nnen die Musterentscheidung des Obersten Gerichtshofs einsehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanwaltskanzlei<\/p>\n\n\n\n<p>Basisnummer: 2016\/7708<\/p>\n\n\n\n<p>Entscheidungsnummer: 2019\/18054<\/p>\n\n\n\n<p>&#8222;Gerechtigkeitstext&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p>GERICHT: ARBEITSGERICHT<\/p>\n\n\n\n<p>Die aufgrund des Rechtsstreits zwischen den Parteien getroffene Entscheidung wurde vom Anwalt des Beklagten beantragt, in der Berufungsinstanz gepr\u00fcft zu werden, und es wurde davon ausgegangen, dass die Berufungsantr\u00e4ge rechtzeitig eingereicht wurden. Nach Anh\u00f6ren des vom Ermittlungsrichter f\u00fcr die Fallakte erstellten Berichts wurde die Akte gepr\u00fcft, die Notwendigkeit besprochen und gepr\u00fcft:<\/p>\n\n\n\n<p>GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNG<\/p>\n\n\n\n<p>A) Zusammenfassung des Antrags des Kl\u00e4gers:<\/p>\n\n\n\n<p>Der Anwalt des Kl\u00e4gers macht geltend, sein Mandant habe vom 17.10.2007 bis 14.03.2014 als Transportfahrer und Eink\u00e4ufer am Arbeitsplatz der Beklagten gearbeitet und der Arbeitsvertrag sei von der Beklagten ungerechtfertigt gek\u00fcndigt worden und fristlos und b\u00f6swillig Abfindungen, K\u00fcndigungsentsch\u00e4digungen und L\u00f6hne verlangt.<\/p>\n\n\n\n<p>B) Zusammenfassung der Antwort des Befragten:<\/p>\n\n\n\n<p>Der Anwalt der Beklagten f\u00fchrte aus, der Kl\u00e4ger habe seine T\u00e4tigkeit am 21.11.2007 aufgenommen, seine Stelle am 21.001.2008 freiwillig gek\u00fcndigt, am 16.04.2009 zum zweiten Mal in die Stelle eingetreten und sei freiwillig wieder ausgeschieden, da er behauptete in der Klageschrift, dass er keinen Lohn erhalten habe, beantragte die Einstellung des Verfahrens mit der Begr\u00fcndung, er habe seinen bezahlten Urlaub in Anspruch genommen, den Lohn seiner \u00dcberstunden bezahlt, er habe auch die Wochenenden in Anspruch genommen und er habe an religi\u00f6sen Feiertagen nicht gearbeitet.<\/p>\n\n\n\n<p>C) Zusammenfassung der Entscheidung des Amtsgerichts:<\/p>\n\n\n\n<p>Aufgrund der gesammelten Beweise und des Gutachtens kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Anspruch der Kl\u00e4gerin auf Abfindung und K\u00fcndigungsentsch\u00e4digung besteht, da davon ausgegangen wurde, dass die Kl\u00e4gerin insgesamt 5 Jahre und 28 Tage in zwei Amtszeiten an der Arbeitsst\u00e4tte der Beklagten gearbeitet hat, und dass der Arbeitsvertrag des Arbeitgebers wegen Personalabbaus ungerechtfertigt und fristlos gek\u00fcndigt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>D) Einspruch:<\/p>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung wurde gegen den Vertreter der Beklagten angefochten.<\/p>\n\n\n\n<p>E) Grund:<\/p>\n\n\n\n<p>1-Nach den Artikeln in der Akte, den gesammelten Beweisen und den rechtlich zwingenden Gr\u00fcnden, auf denen die Entscheidung beruht, sind die Berufungen des Beklagten, die au\u00dferhalb des Anwendungsbereichs der folgenden Abs\u00e4tze liegen, nicht g\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<p>2- Zwischen den Parteien besteht Streit \u00fcber die Berechnung des w\u00f6chentlichen Urlaubsgeldes.<\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df Artikel 46 Absatz 2 des Arbeitsgesetzes Nr. 4857 wird der Lohn des Arbeitnehmers f\u00fcr die nicht gearbeiteten Wochentage ohne Arbeitsentgelt voll ausgezahlt. Obwohl das Gesetz nicht regelt, wie der Lohn des Arbeitnehmers in der Woche berechnet wird, hat unser B\u00fcro beschlossen, dass die Arbeit in der Woche als \u00dcberstunden gilt und der Lohn dementsprechend mit einer Erh\u00f6hung von . ausgezahlt werden sollte f\u00fcnfzig Prozent (Kassationsgericht 9.HD 23.5.1996 Tag 1995\/37960 E, 1996\/11745 K.). Wenn Sie in der Ferienwoche gearbeitet haben, m\u00fcssen demnach eineinhalb Tage Lohn als Gegenleistung f\u00fcr die Arbeit gezahlt werden, zus\u00e4tzlich zu einem Tagegeld, das ohne Arbeit zu zahlen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Der w\u00f6chentliche Urlaubslohn wird \u00fcber den geleisteten Lohnzeitraum berechnet. Es w\u00e4re nicht richtig, nach dem letzten Lohn zu rechnen. In diesem Fall reicht die Kenntnis des letzten Lohns des Arbeitnehmers f\u00fcr die Berechnung des Wochenurlaubslohns nicht aus. Die H\u00f6he der L\u00f6hne der Arbeitnehmer innerhalb des beantragten Zeitraums sollte ebenfalls festgelegt werden. Kann der Lohn des Arbeitnehmers f\u00fcr die zur\u00fcckliegenden Zeitr\u00e4ume nicht ermittelt werden, wird das Verh\u00e4ltnis des bekannten Lohns zum Mindestlohn und die Ermittlung des unbekannten Lohns entsprechend von unserer Abteilung akzeptiert. Es w\u00e4re jedoch nicht richtig, das Verh\u00e4ltnis des letzten bekannten Lohns zum Mindestlohn in Bezug auf Vorperioden zu betrachten, beispielsweise in F\u00e4llen, in denen der Arbeitnehmer w\u00e4hrend seiner T\u00e4tigkeit am Arbeitsplatz bef\u00f6rdert und verschiedene Titel erhalten hat, oder der k\u00fcrzlichen Verwendung eines Kollektivvertrages. In solchen F\u00e4llen sollte eine Lohnrecherche f\u00fcr unbekannte Zeitr\u00e4ume bei den einschl\u00e4gigen Berufsverb\u00e4nden durchgef\u00fchrt und die sonstigen Nachweise in der Akte gemeinsam ausgewertet und das Ergebnis erreicht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Arbeitspl\u00e4tzen, bei denen der Lohn pro St\u00fcck oder nach der geleisteten Arbeit gezahlt wird, sollte die Berechnung erfolgen, indem der Gesamtlohn innerhalb eines Lohnzeitraums durch die Anzahl der geleisteten Arbeitstage geteilt wird. Bei Arbeitspl\u00e4tzen, an denen die Prozentmethode angewendet wird, wird die Summe der L\u00f6hne des Arbeitnehmers in dieser Woche durch sechs geteilt, um das Urlaubsgeld zu erhalten. Bei der Art der Arbeit, bei der eine prozentuale oder Akkordzahlung vorgesehen ist, sollte der Wochenurlaubslohn nach dem erh\u00f6hten Teil des ermittelten Tageslohns berechnet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Im konkreten Streitfall ist es unangemessen, aufgrund eines falschen Gutachtens zu entscheiden, wer \u00fcber 2,5 Tage kalkuliert, w\u00e4hrend die Forderung sollte durch Berechnung von 1,5 Tagen f\u00fcr die unbezahlten Wochentage bestimmt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>3- In dem auf die Entscheidung des Gerichts gest\u00fctzten Sachverst\u00e4ndigengutachten wurde die vom Kl\u00e4ger zustehende allgemeine Feiertagsgeb\u00fchr f\u00fcr den Nationalfeiertag mit 855,15 TL netto berechnet. In der Begr\u00fcndung der Entscheidung des Gerichts wurde bekannt gegeben, dass von dieser Forderung ein angemessener Abschlag von 1\/3 auf der Grundlage der Vermutung vorgenommen wurde, und dementsprechend ist es falsch, 683,47 TL zu entscheiden, w\u00e4hrend es netto 570,10 . h\u00e4tte sein sollen TL.<\/p>\n\n\n\n<p>4- Im Urteil wird nicht angegeben, ob es sich um Netto- oder Bruttobetr\u00e4ge handelt 297\/2 der HMK. Der Umstand, dass es nicht als artikelwidrig angesehen wurde und zu einem Z\u00f6gern bei der Vollstreckung f\u00fchren w\u00fcrde, machte auch einen Bruch erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>F) Ergebnis:<\/p>\n\n\n\n<p>Am 14.10.2019 wurde einstimmig entschieden, dass die angefochtene Entscheidung aus den oben genannten Gr\u00fcnden AUFGEHOBEN wird und die im Voraus entrichtete Beschwerdegeb\u00fchr auf Antrag an die betreffende Person zur\u00fcckerstattet wird.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer w\u00e4hrend der Urlaubswoche besch\u00e4ftigt, muss dem Arbeitnehmer 1,5 Tage Lohn f\u00fcr die Urlaubswoche zahlen. Sie k\u00f6nnen die Musterentscheidung des Obersten Gerichtshofs einsehen. 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