{"id":2249,"date":"2020-05-14T04:33:58","date_gmt":"2020-05-14T01:33:58","guid":{"rendered":"https:\/\/alanya.law\/de\/?p=2249"},"modified":"2020-05-14T04:35:12","modified_gmt":"2020-05-14T01:35:12","slug":"der-betrag-den-die-bank-erhalten-wird-enthaelt-keine-hypothek","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/alanya.law\/de\/blog\/alanya-rechtsanwalt\/der-betrag-den-die-bank-erhalten-wird-enthaelt-keine-hypothek\/","title":{"rendered":"Der Betrag, Den Die Bank Erhalten Wird, Enth\u00e4lt keine Hypothek"},"content":{"rendered":"<!--themify_builder_content-->\n<div id=\"themify_builder_content-2249\" data-postid=\"2249\" class=\"themify_builder_content themify_builder_content-2249 themify_builder tf_clear\">\n    <\/div>\n<!--\/themify_builder_content-->\n\n\n<p>T. C.<br>Oberster Gerichtshof<br>Generalversammlung des Gesetzes<\/p>\n\n\n\n<p>Verdienst Nr.: 2013\/1114<br>Entscheidung Nr.: 2013\/1041<br>Datum: 10.7.2013<\/p>\n\n\n\n<p>Am Ende des Prozesses, der wegen der Aufhebung des Einspruchs und der negativen Feststellung gegen die Parteien erhoben wurde; Istanbul 1. Verbrauchergericht im Hauptfall, der Angeklagte G. E. \u00fcber die Ablehnung des Falles, die anderen Angeklagten M. M. \u00d6. und R. M. zur teilweisen Annahme des Falles; die Entscheidung \u00fcber die Verschmelzung des Falles vom 11.09.2007 und 2004\/3466 E., 2007\/448 K. Entscheidung des Kl\u00e4gers und des Beklagten M. M. \u00d6. und R. M. auf Antrag des Stellvertreters der 13. Kammer des Obersten Berufungsgerichts am 24.02.2009 mit der Nummer 2009 \/ 376-2234;<br>Die Kl\u00e4gerin machte geltend, dass der Angeklagte G. E. die Hypothek im Jahr 2000 gegeben habe und dass die anderen Angeklagten den Vertrag als B\u00fcrge unterzeichnet h\u00e4tten, die Schulden jedoch nicht beglichen worden seien.<br>Die Beklagten gaben an, dass die Grenzhypothek f\u00fcr das Darlehen auf die Immobilie gelegt wurde und die klagende Bank das Follow-up durch Umwandlung der Hypothek in Geld einleitete und dass die beiden Schulden aufgrund derselben Schuld nicht zusammen ausgef\u00fchrt werden konnten. und R. M in den Fusionsf\u00e4llen im Vertrag in Bezug auf den Zinssatz bleibt leer und der Vertrag ist undatiert, obwohl der Vertrag \u00fcber Fremdw\u00e4hrungszahlungen in TL geschlossen wird. Sie erhielten eine Hypothek auf der Grundlage der H\u00f6he des erhaltenen Darlehens und beschlossen, festzustellen, dass sie aufgrund des als ung\u00fcltig geltend gemachten Follow-up nicht verschuldet waren.<br>Das Gericht, auch wenn die Hypothek in Hypotheken auf die Bereitstellung von Hypotheken unter der Bedingung bereitgestellt wird, dass die Wiederholung nicht wiederholt werden kann, macht der Vertrag nicht ung\u00fcltig, der Vertrag macht den Vertrag nicht ung\u00fcltig, der vertragliche Zinssatz wird im R\u00fcckzahlungsschema angegeben kann der Antragsteller nicht verlangen, dass Verzugszinsen und der Hauptschuldner auf der Grundlage eines Gutachtens angef\u00fchrt werden. Da f\u00fcr G\u00fcls\u00fcm kein g\u00fcltiger Einwand besteht und der Kl\u00e4ger keinen rechtlichen Vorteil bei der Einreichung einer Klage gegen diesen Beklagten hat, 11,4% vom Gesamtbetrag ab dem Datum der Nachverfolgung bis 69.360.Euro, das ist der Hauptforderungenbetrag von 78.678.02 Euro, wird dem Fall f\u00fcr die anderen beklagten Gutscheine nicht belastet. Zinssatz und Zinssatz 5% BSMV-Umsetzung, 49.057.96.YTL Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Erhebung der Entsch\u00e4digung, im Fall der Antragsteller 15.555.86.YTL aufgrund der Entscheidung wurde nicht ermittelt; Vorsorge, Kl\u00e4ger und Angeklagte M. M. \u00d6. und R. M. (die Antragsteller).<br>1-Die Artikel in der Akte, die Beweise, auf denen die Entscheidung auf den notwendigen Gr\u00fcnden f\u00fcr das Gesetz beruht, und insbesondere das Fehlen eines Ermessensspielraums im Ermessen der Beweise, der Kl\u00e4ger, der Kl\u00e4ger des Beklagten in dem Fall ist die Beschwerde der Beschwerde der Beschwerde der anderen Beschwerde erforderlich.<br>2-In der Gerichtsentscheidung kann, auch wenn die Forderung in Hypotheken gestellt wird, auch wenn die Wiederholung bei der Sammlung von Gutscheinen nicht wiederholt wird, auch in schriftlicher Form mit der Begr\u00fcndung gem\u00e4\u00df Artikel 45 der Bank der Bank gefolgt werden Bank of the Bank bei der Vollstreckung des Konkurses Auch wenn der Gl\u00e4ubiger allein durch die Umwandlung der Geisel eine Nachverfolgung vornehmen kann. Wenn der Betrag jedoch nicht ausreicht, um den Schuldner zu bezahlen, kann der Gl\u00e4ubiger die verbleibende Forderung durch Insolvenz oder Zwangsvollstreckung nachverfolgen. Aufgrund des vom Kl\u00e4ger gew\u00e4hrten Kredits ist es unstreitig, dass sowohl die Hypothek in Geld umgewandelt als auch eine Zwangsvollstreckung erfolgt. Insofern ist es rechtswidrig und rechtswidrig, dass die Bestimmungen des vorgenannten Gesetzes ohne Pr\u00fcfung gem\u00e4\u00df diesem Artikel schriftlich gepr\u00fcft und gepr\u00fcft werden k\u00f6nnen.<br>Aus den in Unterabsatz 1 des Kl\u00e4gers genannten Gr\u00fcnden wurden alle Kl\u00e4ger des Falles des Kl\u00e4gers vom Gericht zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n\n\n\n<p>DIE ENTSCHEIDUNG DER ALLGEMEINEN GESETZESVERSAMMLUNG<\/p>\n\n\n\n<p>Es wurde von der Generalversammlung des Gesetzes er\u00f6rtert, dass verstanden wurde, dass in der Zeit des Widerstands Berufung eingelegt wurde und die Papiere in der Akte gelesen und dann nach Bedarf er\u00f6rtert wurden:<br>Der urspr\u00fcngliche Fall, die Aufhebung der Berufung; Der zusammengef\u00fchrte Fall bezieht sich auf die Anfragen nach negativer Identifizierung.<br>Die Kl\u00e4gerin machte geltend, dass der Angeklagte G. E. die Hypothek im Jahr 2000 gegeben habe und dass die anderen Angeklagten den Vertrag als B\u00fcrge unterzeichnet h\u00e4tten, die Schulden jedoch nicht beglichen worden seien.<br>Beklagte, das Darlehen gegen das Darlehen wird auf die Hypothek an der Grenze der Hypothek gelegt, der Antragsteller hat die Bank durch die Umwandlung der Hypothek gestartet und argumentiert, dass die gleiche Schuld nicht zusammen mit den beiden Folgema\u00dfnahmen ausgef\u00fchrt werden kann , der Angeklagte w\u00fcnscht die Ablehnung des Falles, Angeklagte MM \u00d6. und R. M. Im Falle von Fusionsf\u00e4llen bleibt der vertragliche Teil des Vertrages frei und der Vertrag ist undatiert. Sie erhielten eine Hypothek auf der Grundlage der H\u00f6he des erhaltenen Darlehens und beschlossen, festzustellen, dass sie aufgrund des als ung\u00fcltig geltend gemachten Follow-up nicht verschuldet waren.<br>Das Gericht, auch wenn die Hypothek in Hypotheken zur Verf\u00fcgung gestellt wird, unter der Bedingung, dass die Wiederholung von Hypotheken im adiyen Follow-up gefunden werden kann, zeigt der Vertrag nicht die Zinss\u00e4tze, der Vertrag macht nicht ung\u00fcltig, der vertragliche Zinssatz wird angezeigt Im R\u00fcckzahlungsplan kann der Antragsteller keine Zinsen in Verzug bringen wollen, und das Gutachten basiert auf der Ablehnung des Falls f\u00fcr G\u00fcls\u00fcm, den Schuldner, und seinem rechtlichen Einwand, den Fall zu er\u00f6ffnen. Bei anderen beklagten Gutscheinen sah die Wiederholung der R\u00fcckzahlung vor, dass der Betrag von 78,678,02 Euro bei Aufhebung des Widerspruchs gegen den Hauptbetrag der Aufhebung von 69,360 Euro seit der Nachverfolgung von 11,4% pa Zinsen und Zinssatz 5 betrug % BSMV-Antrag, 49.057.96.YTL Einzug der Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Entsch\u00e4digung im Falle der Fusion der Antragsteller 15.555.86.YTL Entscheidung, festzustellen, ob sie geschuldet sind; Der Text des Sonderkreises wurde durch den oben im Titelabschnitt beschriebenen Vorgang besch\u00e4digt. Das Gericht entschied, sich den vorherigen Gr\u00fcnden zu widersetzen. Die Kl\u00e4ger Meryem Meltem \u00d6zdemir und Rezzan Mavitan, die Kl\u00e4ger des von der Beklagten einberufenen Falles, legten Berufung ein.<br>Streitigkeiten gegen die Generalversammlung des Gesetzes; Angeklagte im Fall der Angeklagten M. M. \u00d6. und R. M. im Einvernehmen mit dem anderen Beklagten G. E., dass der vom anderen Beklagten verwendete Wohnungsbaudarlehensvertrag gemeinsam als gemeinsamer B\u00fcrge unterzeichnet wird.<br>Um das Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen den Parteien im Rahmen des oben beschriebenen wesentlichen Ph\u00e4nomens besser zu verstehen, wurde die Offenlegung der Angelegenheit als n\u00fctzlich erachtet.<\/p>\n\n\n\n<p>Der bu Housing Loan Agreement red wurde zwischen dem Kl\u00e4ger der Hauptbank und dem Beklagten GE und dem as\u0131l Housing Loan Agreement as\u0131l unterzeichnet, und der 160.000.DM-Kredit wurde vom Beklagten GE verwendet, der Beklagte unterzeichnete diesen Darlehensvertrag als Hauptschuldner und Als Sicherheit f\u00fcr das Darlehen hat der Angeklagte aus dem Bezirk Besiktas, Dikilitas, 1288 auf der Insel, 8 Parzellen an der Fassade des Geb\u00e4udes mit einer unabh\u00e4ngigen Hypothekenbank Nr. 2 zugunsten der Hypothekenbank, die andere Angeklagte G. Erlat und MM \u00d6. Mit dem Adjektiv unterzeichnet, ist der Beklagte der Hauptschuldner GE am 27.03.2011, der Beklagte wird an MM \u00d6 \u00fcbertragen. Als Hypothek gegen\u00fcber dem Beklagten hat der Antragsteller am 10. Juni 2003 am 10.01.2003 einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Follow-up, Beklagte Gutscheine MM \u00d6. und R. M. reichte eine Klage auf Aufhebung des Einspruchs gegen den Einspruch ein. auch auf der Grundlage des Darlehensvertrags und der Hypothekenurkunde der 14. Direktion Direktion Istanbul der Kl\u00e4gerbank, Zinssatz 2003\/179 E. und 2003\/1300 E., Beklagte G. E. und Meryem M. \u00d6. Auf die Hypothek folgt die Umwandlung der Hypothek, gefolgt von den Schulden des Kreditnehmers und anschlie\u00dfend der Insolvenz der Bank am 30.04.2004 am 10.04.2004 mit der Aktenzeichen 2004\/255 E. die gleiche verschuldete Hypothek \u00fcber die Angeklagten in der gleichen Nummer wie die Akte Nr. 2004\/255 E. Das Verfahren des Hauptverfahrens wurde von RM bei den Angeklagten des 1. Staatsanwaltsgerichts 2004\/236 E. in Istanbul von MM \u00d6 und dem Kl\u00e4ger eingereicht des urspr\u00fcnglichen Falles aufgrund des Darlehensvertrags und der Weiterverfolgung der Bank Es ist unbestritten, dass sie eine Klage zur Feststellung ihrer Abwesenheit und zur Zusammenlegung dieser beiden F\u00e4lle eingereicht haben.<\/p>\n\n\n\n<p>In Anbetracht der obigen Erkl\u00e4rungen; der Beklagte G.E, 03.07.2000 datiert und 2904 t\u00e4gliche Hypotheken mit der offiziellen Anleihe der Immobilienhypothek f\u00fcr die Verantwortung des Hauptschuldners, dann die verpf\u00e4ndete Immobilie des B\u00fcrgen des Hauptfalls des Beklagten MM \u00d6. Andererseits ist die Bank in Bezug auf den urspr\u00fcnglichen Schuldner und mehrere Sicherheiten sowohl auf der Grundlage des Darlehensvertrags als auch der Hypothekenanleihe nicht umstritten.<br>Wie oben ausf\u00fchrlich erl\u00e4utert, besteht keine Unregelm\u00e4\u00dfigkeit darin, dass die Kl\u00e4gerbank beide Follow-up-Wege f\u00fcr die Beklagten gew\u00e4hlt hat. In diesem Fall kann nicht gesagt werden, dass der Artikel 45 des IIC auch auf die Garantiegeber angewendet werden sollte.<br>Insofern ist der Widerstand des Gerichts gegen diese Richtung richtig.<br>Da die Pr\u00fcfung der Abteilungen der Abgeordneten jedoch nicht im Hinblick auf die Verdienste der Arbeit durchgef\u00fchrt wurde, sollte die Akte zur \u00dcberpr\u00fcfung an die Abteilungen der Abgeordneten gesendet werden.<br>ERGEBNIS: Aus den oben erl\u00e4uterten Gr\u00fcnden, aufgrund der Tatsache, dass der Widerstand angemessen war, haben die Angeklagten-Gegenkl\u00e4ger M. M. \u00d6. und Artikel 13 des Gesetzes Nr. 6217 und Artikel 61 des Zivilprozessgesetzes Nr. 6100, der auf das Gesetz \u00fcber das Zivilprozessrecht angewendet wird, um die Rechtsmittel gegen die Begr\u00fcndetheit der Arbeit zu pr\u00fcfen. Gem\u00e4\u00df Artikel 15 Tage innerhalb von 15 Tagen nach der Entscheidung, klar zu sein, wurde der 10.07.2013 einstimmig entschieden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>T. C.Oberster GerichtshofGeneralversammlung des Gesetzes Verdienst Nr.: 2013\/1114Entscheidung Nr.: 2013\/1041Datum: 10.7.2013 Am Ende des Prozesses, der wegen der Aufhebung des Einspruchs und der negativen Feststellung gegen die Parteien erhoben wurde; Istanbul 1. Verbrauchergericht im Hauptfall, der Angeklagte G. E. \u00fcber die Ablehnung des Falles, die anderen Angeklagten M. M. \u00d6. und R. 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