… AN DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG,

DATEINUMMER : …/….

WIDERSPRUCH

(SCHULD) :

TÜRKISCHE IDENTITÄTSNUMMER:

DIE ANSCHRIFT :

RECHTSANWALT:

(Gesetzliche Vertreter der Parteien, falls vorhanden)

DIE ANSCHRIFT :

(Gesetzliche Vertreter der Parteien, falls vorhanden)

GEGNER

(KREDITOR) :

DATUM DER MITTEILUNG:

BETREFF : Einreichung unserer Einwände gegen die 103-Einladung.

BESCHREIBUNG:

1-) Im Rahmen der o.g. Akte ist die (K) genannte Person als Aktengläubiger in dem uns zugesandten Einladungsschreiben zur vollzogenen Zwangsvollstreckung unter der Adresse ….. am …/…/ ausgewiesen worden. …. Gläubiger der Akte ist jedoch die genannte Person (L).

2-) Da auf dem Einladungspapier ein Pfandrecht hinterlegt wurde, sind die Fahrzeuge mit dem XXX-Kennzeichen, deren Informationen angegeben wurden, auf den Namen (A) aber nicht auf den Namen (B) registriert.

3-) Vollstreckungs- und Konkursgesetz Nr. 2004; In Artikel 103;

„Wird der Gläubiger, Schuldner oder eine nach den Bestimmungen des Meldegesetzes Bevollmächtigte während der Führung der Meldung nicht angetroffen, wird der abwesende Gläubiger oder Schuldner zur Prüfung der Meldung in die Vollstreckungsstelle eingeladen und innerhalb von drei Tagen sagen, was er zu sagen hat. Vorbehalten bleiben die gesetzlich vorgeschriebenen Nachtragsfristen. Ist während der Pfändung eine nach den Vorschriften des Mitteilungsgesetzes anzeigeberechtigte Person für den Schuldner oder den Gläubiger vorhanden, wird demjenigen, der sie hat, eine Abschrift des Pfändungsprotokolls ausgehändigt. Der Schuldner oder Gläubiger wird nicht gesondert benachrichtigt.

Regelung enthalten ist.

4-) Aus den genannten Gründen ist es verpflichtend geworden, unsere Einwände gegen das übersandte Einladungspapier vorzulegen und die Berichtigung der Fehler zu verlangen.

RECHTLICHE GRÜNDE: 2004 S. K. m. 102, 103, 104

ERGEBNIS UND ANFRAGE: Aus den oben genannten Gründen; Wir erklären unsere Einwendungen und verlangen im Namen unseres Mandanten eine Bevollmächtigung. …/ …/ …

ANHÄNGE:

1-) Zwangsvollstreckungsbericht vom …/…/…

2- ) Eine beglaubigte Kopie der Vollmacht (falls eine Bevollmächtigte vorliegt)

Schuldner

(Schauspiel, falls vorhanden)