Als Eigentümer eines Grundstücks kann das Recht, die gesetzlichen Beschränkungen dieses Rechts aufgrund des erlittenen Schadens zu nutzen oder jemand, der der Gefahr eines Schadens ausgesetzt ist, wieder hergestellt, die Gefahr und der erlittene Schaden gelöst werden . Der Eigentümer des Grundstücks ist für alle Waren verantwortlich. Der Nachbar, der beschädigt wurde, muss Eigentum des Eigentümers oder des Eigentümers des Eigentums sein, basierend auf demselben oder einem eingeschränkten tatsächlichen Recht oder einem persönlichen Mietrecht.

Diese Verantwortung ist in Artikel 70 des Gesetzes Nr. 6098 geregelt. Die Person, die durch Gebäude oder andere Bauarbeiten einer anderen Person in Gefahr ist, verletzt zu werden, kann die Rechteinhaber auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung dieser Gefahr zu ergreifen. Öffentliche Rechtsvorschriften zum Schutz von Personen und Sachen bleiben vorbehalten.