Unbefugte Geschäfte nach Anordnung der Staatsanwaltschaft sind rechtswidrig und die erlangten Beweismittel bleiben im Rahmen des Beweiswürdigungsverbots. 𝐤 𝐛𝐮𝐥𝐮𝐧𝐬 𝐛𝐮𝐥𝐮𝐧𝐬 𝐛 𝐥 𝐛𝐮𝐥𝐮𝐧𝐬 𝐛 𝐥 § 38 Abs. 6 der Verfassung, § 206 Abs. 2 CMK (da er einem Urteil nach Buchstabe a nicht zu Grunde gelegt werden kann) und § 217 Abs. 2, es ist gegen das Gesetz, eine Verurteilung schriftlich festzusetzen, während für den Angeklagten ein Freispruch ausgesprochen werden sollte.