Im Falle der vollkommenen Verantwortung der Verwaltung die Haftung der Entschädigung

Eine einwandfreie Verantwortung ist eine Verantwortung, bei der das Versäumnis der Verwaltung, ihrer Verantwortung nachzukommen, als uneingeschränkt angesehen wird und der Kausalzusammenhang zwischen dem verursachten Schaden und der Handlung oder dem Betrieb der Verwaltung als ausreichend erwiesen ist. Bei einwandfreier Verantwortung wird nicht untersucht, ob die Verwaltung fehlerhaft ist oder nicht. Für gefährlichere oder riskantere […]