DAS KONZEPT DER Nachfolge
Die Tatsache, dass der die Schuld erfüllende Dritte Inhaber der primären und sekundären Rechte des Gläubigers aus dem Schuldverhältnis ist, wird als Nachfolge bezeichnet. In diesen Fällen endet die Forderung nicht mit der Leistung des Dritten und geht auf den gesetzeskonformen Dritten über. Die dritte Person tritt an die Stelle des Gläubigers, wird also Nachfolger […]
