Der Rückfall ist in Artikel 58 unseres Strafgesetzbuches geregelt und aufgrund einer zuvor begangenen Straftat gegeben.
Es ist definiert als die Begehung eines neuen Verbrechens nach der Urteilsverkündung. Auf diese Weise ist der Täter
Personen, die als gefährlicher angesehen werden als andere Personen und werden auf Personen angewendet, die sich in einem Wiederholungszustand befinden.
Die Bestimmungen sind im Abschnitt Sicherheitsmaßnahmen geregelt. Die Wiederholung, die die Gefährlichkeit der Person ausdrückt, ist ein Faktor, der bei der Strafvollstreckung berücksichtigt wird.
die Anwendung der Bewährungsmaßnahme nach Vollstreckung der Strafe, so wie der Grund geregelt
wurde auch als notwendiger Grund festgestellt. Auch Wiederholung wird mit Freiheitsstrafe geahndet.
In Fällen, in denen optional eine gerichtliche Geldstrafe vorgesehen ist, kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
wird berücksichtigt. Daher eine Wiederholung in Gesetz Nr. 5237, eine Straferhöhung wie in Gesetz Nr. 765.
ein Vollstreckungsregime und Bewährung nach der Vollstreckung der Strafe
als Grund für die Durchführung der Maßnahme geregelt. Allerdings für Frauen, bei denen die Türkei eine Partei ist.
Artikel 46 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt und häuslicher Gewalt.
In dem Artikel wird bei Straftaten, die in Übereinstimmung mit der Konvention festgestellt werden und in den Anwendungsbereich von Gewalt fallen,
Die Tatsache, dass die Person zuvor wegen derselben Straftaten verurteilt wurde, wird als qualifizierter Staat geregelt.
Verpflichtung enthalten ist.
das für Rückfällige erlassene Vollstreckungsregime und die Bewährungsmaßnahme nach der Vollstreckung des Urteils,
Es kann auch auf einen gewöhnlichen Kriminellen, eine Person, die die Straftat als Beruf ausübt, oder auf ein Mitglied einer Organisation angewendet werden. Gesetz
Der Putter akzeptiert, dass diese Leute gefährlicher sind als andere und reagiert auf die Repeater.
akzeptierte die Anwendung der auch für diese Personen geltenden Bestimmungen (Artikel 58/9 TCK).