LAND/KONTINENTALES EUROPÄISCHES RECHTSSYSTEM
Unter diesem Namen wird Europa mit Ausnahme von England verstanden. Es ist das Ländersystem, das weitgehend im römischen Recht verwurzelt ist.
Eigenschaften:
1- Zusammensetzung: Das kontinentaleuropäische Rechtssystem ist ein kodifiziertes Rechtssystem. Es wird gebildet, indem die ungeschriebenen Regeln gesammelt und in schriftlicher Form gesammelt werden. Römisches Recht Das Corpus Juris Civilis genannte Rechtskorpus wurde von Justinian I.
Ausgenommen hiervon ist, dass das Verwaltungsrecht in Frankreich und der Türkei nicht kodifiziert ist. Die Regeln sind chaotisch.
2- Schriftlich: Das kontinentaleuropäische Rechtssystem ist größtenteils ein schriftliches Rechtssystem. (Das Gewohnheitsrecht hingegen ist nur eine ergänzende Quelle, es ist nicht geschrieben.)
3- Die Rechtswissenschaft ist nicht die Hauptquelle: In diesem System wird die Rechtswissenschaft nur als Hilfsquelle des Rechts betrachtet. Die Entscheidung eines höheren Gerichts bindet weder das untere Gericht noch andere Gerichte, es gibt Ausnahmen. Das Verwaltungsrecht in der Türkei und in Frankreich ist weitgehend ein Teilgebiet der Rechtswissenschaft. Die Einigungsentscheidungen der Obersten Gerichte sind auch für untergeordnete Gerichte bindend.
4- Trennung von Privat- und Öffentlichem Recht: Es gibt eine vom römischen Recht übrig gebliebene Unterscheidung zwischen privatem und öffentlichem Recht.
5- Trennung der Gerichtsbarkeit: Im kontinentaleuropäischen System gibt es mindestens zwei getrennte Gerichtssysteme. Dies sind die Gerichts- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Beide Gruppen haben ihre eigenen obersten Gerichte.
COMMON LAW SYSTEM
In England geboren, ist das Common Law oder angelsächsische Rechtssystem in Ländern wie den USA, Kanada, Australien, Indien tätig. Es ist ein Rechtssystem, das auf den alten Bräuchen und Traditionen Englands basiert.
Eigenschaften:
1- Nicht konsolidiert: Es handelt sich um ein nicht konsolidiertes Rechtssystem. Zu den rechtlichen Regeln gehören Gewohnheitsregeln und meist die Rechtsprechung der Gerichte.
2- Zoll und Zölle stammen aus der primären Rechtsquelle
3- Es ist rechtswissenschaftlich: Es ist im Wesentlichen ein Rechtssystem. Andere müssen sich an die Entscheidungen der Gerichte halten.
4- Es gibt keinen Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Recht: Das Recht ist in allen seinen Zweigen gleich. Das bedeutet, dass die Streitigkeiten zwischen Staat und Privatpersonen nach demselben Recht beigelegt werden.
5- Es gibt eine Justizunion: Gerichte sind weder rechtlich noch administrativ getrennt. Auch wenn die Namen der Gerichte unterschiedlich sind, gehören sie denselben höheren Gerichten an. Dieselben Gerichte behandeln alle privaten und staatlichen Fälle.