Eine einwandfreie Verantwortung ist eine Verantwortung, bei der das Versäumnis der Verwaltung, ihrer Verantwortung nachzukommen, als uneingeschränkt angesehen wird und der Kausalzusammenhang zwischen dem verursachten Schaden und der Handlung oder dem Betrieb der Verwaltung als ausreichend erwiesen ist. Bei einwandfreier Verantwortung wird nicht untersucht, ob die Verwaltung fehlerhaft ist oder nicht. Für gefährlichere oder riskantere Aktivitäten der Verwaltung wurde eine einwandfreie Verantwortung übernommen. Perfekte Verantwortung; Eine gleichmäßige Aufteilung der öffentlichen Belastung ist eine Art von Verantwortung, die der Verwaltung im Rahmen der Grundsätze der Gleichheit, Gerechtigkeit, Fairness und Sicherheit auferlegt wird.
Einwandfreie Verantwortung aufgrund des sozialen Risikos: Es handelt sich um eine verstärkte Verantwortung durch die Einführung eines einwandfreien Verantwortungsregimes aufgrund des sozialen Risikos. Andererseits ist es aufgrund des von der wissenschaftlichen und juristischen Rechtsprechung entwickelten Sozialrisikoprinzips nicht nur ein direktes Ergebnis des öffentlichen Dienstes im Tätigkeitsbereich der Verwaltung, sondern auch das Ergebnis der Verwirklichung eines soziales Qualitätsrisiko. Aktie soll beseitigt werden. Um das Prinzip des sozialen Risikos gemäß der angegebenen Qualität umzusetzen, sollte das Ereignis auf die gesamte Gesellschaft bezogen werden, und der Schaden wird durch die Realisierung eines Risikos für die soziale Qualität und die Tatsache verursacht, dass der Vorfall und der Verlust nicht das direkte Ergebnis sind Mit anderen Worten, es sollte kein Kausalzusammenhang zwischen Schaden und Verwaltungsmaßnahmen hergestellt werden. In Fällen, in denen der Kausalzusammenhang zwischen dem Verlust und der Verwaltungsmaßnahme nicht festgestellt werden kann, kann das Prinzip des sozialen Risikos nicht angewendet werden. Also soziales Risiko; Es handelt sich um eine durch das Verwaltungsrecht entwickelte spezifische objektive Verantwortung, die in Fällen erörtert werden kann, in denen alle anderen einwandfreien Haftungssituationen, die aufgrund des Dienstleistungsmangels und des Betriebs oder der Handlung der Verwaltung festgestellt werden können, nicht angewendet werden.