ABSOLUT HINDERNISSE FÜR DIE EHE

1-DIE IDENTITÄT:

A) Blutsverwandtschaft: MK 129 b. Gemäß 1, „zwischen den oberen und unteren Nachkommen; zwischen Geschwistern; Ehen zwischen Onkel, Onkel, Tante und Tante und Neffe sind verboten.

Im Gegensatz zu diesem Artikel ist das Verbot, Yansoy zu heiraten, auf Verwandte dritten Grades beschränkt. Mit anderen Worten, während ein Onkel seine Nichte nicht heiraten kann, können das Kind und die Nichte eines Onkels. Denn die Beziehung zwischen den beiden ist eine Beziehung vierten Grades. Es wurde aus moralischen und medizinischen Gründen verboten. Denn es wird berücksichtigt, dass es bei Erbkrankheiten bei Kindern, die aus der Ehe mit einem nahen Verwandten geboren werden können, die Gesundheit der Generationen gefährdet, wenn die Erbkrankheit von Generation zu Generation weitergegeben wird.

Das Verbot der Eheschließung zwischen Geschwistern gilt auch für Halb- und Vollblutgeschwister.

B) Buchen-Verwandtschaft: Nach MK 129 b.2: „Auch wenn die Ehe, die die Buchen-Verwandtschaft begründet hat, beendet ist, kann einer der Ehegatten nicht zwischen Stamm- und Nebenlinie des anderen „heiraten“. Es gibt kein Hindernis, mit anderen Verwandten seiner Frau zu heiraten.

c) Adoptivverhältnis: Gemäß MK 129 b.3 ist die Ehe zwischen dem Annehmenden und dem adoptierten Kind oder einem von ihnen und den Nachkommen und dem Ehegatten des anderen verboten.

2- VORHERIGE EHE: Es wird in MK 130 geprüft. Demnach muss „die Person, die wieder heiraten möchte, nachweisen, dass ihre vorherige Ehe beendet ist. Die Beweislast liegt bei der Person, die den zweiten heiraten möchte.

3- Psychische Erkrankungen: Auch dies ist in MK 133 geregelt und für die Eheschließung psychisch Kranker ist ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich, aus dem hervorgeht, dass kein ärztlicher Einwand besteht.

UNDEFINITE EHEHEMMNISSE

1- Wartezeit: Sie ist in MK 132 geregelt. Nach der Scheidung dürfen Frauen erst nach 300 Tagen heiraten, was als maximale Schwangerschaftsdauer gilt. In dieser Situation ist es nicht erforderlich, das Ergebnis der Eheschließung mit dem Ex-Ehemann oder den Nachweis der Nichtschwangerschaft mit einem ärztlichen Bericht abzuwarten.

2- Einige Infektionskrankheiten: Diese Krankheiten werden gemäß Artikel 123 des Gesetzes über die öffentliche Gesundheit geregelt. Es gibt einige Hindernisse bei denen, die von Krankheiten wie Syphilis, Gonorrhoe, weichem Schanker und Lepra abhängig sind.