KLÄGER:
RECHTSANWALT:
BEKLAGTE:
THEMA DES FALLS: Es geht darum, Schulden loszuwerden
BESCHREIBUNGEN
1- Gegen meinen Mandanten wurde von der Beklagten ein Vollstreckungsverfahren ohne Urteil eingeleitet mit der Aktennummer … der Direktion für Vollstreckung. Als Grundlage für die Nachverfolgung gibt es eine Urkunde vom ../…/..
2-Mein Mandant hingegen sagte, die Unterschrift auf dem Schuldschein gehöre ihm nicht, und deshalb widersprach er.
3- Der Antrag des Beklagten auf Aufhebung des Einspruchs … wurde vom Vollstreckungsgericht angenommen und es wurde beschlossen, den Einspruch gegen die Weiterverfolgung vorübergehend zurückzunehmen und das Verfahren fortzusetzen.
4- Mein Mandant scheint aufgrund dieser unfairen Transaktion verschuldet zu sein, aber er ist nicht verschuldet. Die Unterschrift auf der besagten Urkunde gehört nicht meinem Auftraggeber. Wir bitten Ihr Gericht respektvoll und ersuchen, zu entscheiden, dass die Unterschrift auf dieser Urkunde nicht ihm gehört.
RECHTLICHE GRÜNDE: Vollstreckungs- und Insolvenzrecht und einschlägige Rechtsvorschriften
BEWEIS: Sachverständigengutachten, Vollstreckungsakte und alle Arten von rechtlichen Beweisen.
ERGEBNIS DER ANFRAGE: Wir bitten und reichen respektvoll ein, dass entschieden wird, dass die Unterschrift auf der Urkunde nicht meinem Mandanten gehört, dass das Vollstreckungsverfahren durch Erlass einer einstweiligen Verfügung bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt wird und dass die Gerichtskosten und Anwaltskosten werden der anderen Partei aus den oben genannten Gründen in Rechnung gestellt. ../../… RECHTSANWALT