Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft nach allgemeinen Bestimmungen:
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Für Ausländer, die die türkische Staatsbürgerschaft gemäß Artikel 11 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901 erwerben möchten;

Erwachsen zu sein und die Befugnis zur Unterscheidung gemäß ihrem eigenen nationalen Recht zu haben, und wenn sie staatenlos sind, gemäß dem türkischen Bürgerlichen Gesetzbuch Nr. 4721.
Fünf Jahre in Folge in der Türkei ansässig gewesen sein, ab dem Datum der Antragstellung.
Er beschloss, sich in der Türkei niederzulassen; Erwerb von Immobilien in der Türkei, Gründung eines Unternehmens, Investition, Verlegung des Handels- und Geschäftszentrums in die Türkei, Arbeit an einem arbeitserlaubnispflichtigen Arbeitsplatz und Bestätigung ähnlicher Verhaltensweisen oder Heirat mit einem türkischen Staatsbürger, Antrag als Familie, zuvor erworbene türkische Staatsbürgerschaft Mutter, Vater, Geschwister oder Kind zu haben, die gewonnen haben oder seine Ausbildung in der Türkei abschließen.
Keine Krankheit haben, die eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit darstellt.
Zeigen, dass er eine gute Moral hat, indem er mit dem Verantwortungsbewusstsein handelt, das das Zusammenleben in der Gesellschaft erfordert, seiner Umwelt mit seinem Verhalten Vertrauen zu schenken, keine schlechten Gewohnheiten zu haben, die von der Gesellschaft nicht begrüßt werden und den Werten zuwiderlaufen ​der Gesellschaft.
Türkisch auf einem Niveau sprechen zu können, das sich dem gesellschaftlichen Leben anpassen kann.
Ein Einkommen oder einen Beruf zu haben, um in der Türkei für sich und seine Angehörigen zu sorgen.
Nicht in einer Situation zu sein, die ein Hindernis für die nationale Sicherheit und öffentliche Ordnung darstellen würde.