Ehegüterrecht im türkischen Recht

Im türkischen Familienrecht gibt es 4 verschiedene eheliche Eigentumsregelungen:

Das eheliche Eigentumsregime der Teilnahme.
Das Ehegüterrecht der Trennung.
Das eheliche Eigentumsregime der gemeinsamen Trennung,
Das eheliche Eigentumsregime der Eigentumsgemeinschaft.
Gesetzliches Eigentumsrecht

Ehegatten unterliegen den Bestimmungen über die Teilnahme an erworbenem Eigentum.
Sie können mit einer Ehevereinbarung eines der gesetzlich festgelegten Ehegüterregelungen akzeptieren.

Ein Ehevertrag kann vor oder nach der Hochzeit geschlossen werden. Die potenziellen Ehegatten oder die Ehegatten dürfen ihr Ehegüterrecht nur im Rahmen des Gesetzes wählen, aufheben oder ändern. Der Ehevertrag muss als öffentliche Urkunde ausgeführt werden.
Es muss von den Parteien und gegebenenfalls vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden.

Außergewöhnliches Eigentumsregime

Auf Antrag eines Ehegatten ordnet das Gericht eine Trennung des Eigentums an, wenn ein wichtiger Grund dafür besteht.
Insbesondere besteht ein wichtiger Grund:

  1. wenn der andere Ehegatte überschuldet ist oder sein Anteil am gemeinsamen Vermögen beeinträchtigt wurde.
  2. wenn der andere Ehegatte die Interessen des Antragstellers oder der Eheunion gefährdet.
  3. wenn der andere Ehegatte die für die Veräußerung von gemeinsamem Eigentum erforderliche Zustimmung unangemessen zurückhält.
  4. wenn der andere Ehegatte es ablehnt, dem Antragsteller Informationen über sein Einkommen, Vermögen und seine Schulden oder über das gemeinsame Eigentum zur Verfügung zu stellen.
  5. wenn dem anderen Ehegatten die Urteilsfähigkeit dauerhaft fehlt.
    Fehlt einem Ehegatten dauerhaft die Urteilsfähigkeit, kann sein gesetzlicher Vertreter aus diesem Grund ebenfalls die Trennung des Eigentums beantragen.

Wenn ein Ehegatte, der unter dem Regime der Eigentumsgemeinschaft lebt, für bankrott erklärt wird, wird die Trennung des Eigentums von Amts wegen wirksam.

Wenn ein Ehegatte, der unter dem Regime der Gütergemeinschaft lebt, wegen einer persönlichen Schuld verfolgt wird und sein Anteil am gemeinsamen Vermögen eingeschränkt wird, kann die Aufsichtsbehörde für die Durchsetzung von Schulden verlangen, dass das Gericht eine Trennung des Eigentums anordnet.

Wenn die Gläubiger zufrieden sind, kann das Gericht auf Antrag eines Ehegatten die Wiederherstellung des Systems der Eigentumsgemeinschaft anordnen. Nach ehelicher Vereinbarung können sich die Ehegatten für die Teilnahme am System des erworbenen Eigentums entscheiden.

Das eheliche Eigentumsregime der Teilnahme

Das eheliche Eigentumsregime für die Teilnahme an erworbenem Eigentum umfasst das während der Ehe erworbene Eigentum und das individuelle Eigentum jedes Ehegatten.

Im Rahmen der Trennung von Eigentum verwaltet und genießt jeder Ehegatte die Vorteile seines eigenen Eigentums und hat im Rahmen des Gesetzes die Befugnis, darüber zu verfügen.

Jeder Ehegatte verwaltet und genießt die Vorteile seines eigenen Eigentums und hat die Befugnis, im Rahmen des Gesetzes darüber zu verfügen.

Das eheliche Eigentumsregime der Gütergemeinschaft umfasst das gemeinsame Eigentum und das individuelle Eigentum jedes Ehegatten.