1. Anwaltskanzlei

Basisnummer: 2010/22804 E

Entscheidungsnummer: 2012/32150

„Gerechtigkeitstext“

GERICHT: RECHT (ARBEIT) GERICHT ERSTER INSTANZ

FALL: Der Kläger beantragte eine Entscheidung über Abfindung und Kündigungsentschädigung.
Das Amtsgericht gab dem Antrag statt.
Obwohl der Anwalt des Angeklagten während der Strafe Berufung einlegte, wurde die Akte nach Anhörung des vom Ermittlungsrichter erstellten Aktenberichts geprüft und die Notwendigkeit erörtert und geprüft:

Y A R G I T A Y A R A R I

A) Zusammenfassung des Antrags des Klägers:
Im Antrag machte der Rechtsanwalt des Klägers geltend, dass der Kläger zwischen dem 11.04.2000-19.06.2009 am Arbeitsplatz des Beklagten gearbeitet habe und seine Forderungen trotz ungerechtfertigter Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht beglichen worden seien, und verlangte die Einziehung der Abfindung und Entschädigung von der Beklagten und verklagt.
B) Zusammenfassung der Antwort des Befragten:
In dem Erwiderungsantrag führte der Anwalt der Beklagten kurz aus, dass der Kläger bei der Einstellung das Diplom der Keşan Industrial Vocational High School zusammen mit anderen Bewerbungsunterlagen vorgelegt habe, dass bei der Recherche zu der eingegangenen Anzeige festgestellt wurde, dass das Diplom nicht der Klägerin gehören, wurde der Anstellungsvertrag der Klägerin daher gemäß § 25/II-a aus wichtigem Grund gekündigt.
C) Zusammenfassung der Entscheidung des Amtsgerichts:
Laut Zeugenaussage waren zum Zeitpunkt der Einstellung der Klägerin Hilfskräfte eingestellt worden, und es wurde entschieden, den Fall mit der Begründung anzunehmen, dass der/die Klägerin/der Kläger mit oder ohne gewerblichen Fachhochschulabschluss nicht zu den wesentlichen Punkten der Beschäftigung gehört Vertrag wurde die Situation nach 9-jähriger Prüfung des Arbeitsdokuments verstanden, die begründeten Kündigungsbedingungen wurden nicht erfüllt und es stellte einen triftigen Grund für den Arbeitgeber dar.
D) Einspruch:
Die Beklagte legte gegen die Entscheidung Berufung ein.
E) Grund:
1- Es ist umstritten, ob die Kündigung des Arbeitsvertrags des Klägers gerechtfertigt ist.
Obwohl das Gericht anerkannt hat, dass die Beendigung des Arbeitsvertrags ungerechtfertigt ist, entspricht diese Annahme nicht dem Umfang der Akte. Denn, wie aus der Verteidigung des Klägers hervorgeht, hat der Kläger das gefälschte Dokument wissentlich verwendet, indem er das Diplom, von dem er wusste, dass es gefälscht war, einem anderen gehörte, das ihm nicht gehörte. Aufgrund dieser später bekannt gewordenen Situation beruht die Kündigung des Arbeitsvertrages der Klägerin auf einem wichtigen Grund. Es ist falsch, die Abfindung des Klägers zu akzeptieren und Schadensersatzansprüche zu kündigen, anstatt sie abzulehnen.
F) Ergebnis:
Am 01.10.2012 wurde einstimmig entschieden, dass die angefochtene Entscheidung aus den oben genannten Gründen AUFGEHOBEN wird und die im Voraus entrichtete Beschwerdegebühr auf Antrag an die betreffende Person zurückerstattet wird.