T. C.
OBERSTER GERICHTSHOF

RECHTSAMT
ESAS-NR.: 2017/10903
ENTSCHEIDUNG NR.: 2018/95
ENTSCHEIDUNGSDATUM: 15.1.2018

In dem gegen den Antrag der Erbschaftsbescheinigung erhobenen Fall wurde die Entscheidung des Justizministeriums und der B-Amtsgerichte nach der Entscheidung der regionalen Gerichte gesondert erlassen, da die Entscheidung nach der Entscheidung der Justizgerichte getroffen wurde . und 36/3 des Gesetzes Nr. 5235. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Zuständigkeit der Gerichte in der Zuständigkeit der Gerichte in der Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit in erster Instanz der regionalen Gerichte zur Lösung der Zuständigkeits- und Pflichtstreitigkeiten zwischen den erstinstanzlichen Gerichten zur Bestimmung des Speicherorts aller Dokumente in der Akte wurden geprüft, wobei Folgendes erforderlich war:

ENTSCHEIDUNG

Der Fall betrifft den Antrag auf Ausstellung einer Erbschaftsbescheinigung.
Als Magistrates ‚Court of Justice ist das Erbe der Bundesrepublik X Staatsbürger, die letzte Siedlung soll nicht in Izmir sein, und es gibt keine derartigen Beweise für das Land in der Provinz Mersin im Bezirk Silifke wurde in der Gerichtsbarkeit entschieden.

B Das Amtsgericht entschied, in Fällen der Ausstellung der Erbschaftsbescheinigung keine Erbschaftsbescheinigung auszustellen, dass die Parteien keine Einwände gegen die Behörde hatten und dass dem Gericht die Zuständigkeitsentscheidung nicht erteilt werden konnte.

Aus dem Umfang der Akte ging hervor, dass der Streit mit der Beantragung der Erbschaftsbescheinigung der Kläger zusammenhängt.
Erbschaftsantrag, vorläufiges Verfahrensgesetz Nr. 6100 3/2. Artikel 384 des Zivilprozessgesetzes und des Gesetzes Nr. 382, ​​der in gerichtlichen Angelegenheiten als widersprüchlich angesehen wird, sofern das Gesetz keine gegenteilige Bestimmung enthält, das Recht der Person, die für die Streitfreiheit zuständig ist Gerichtsstand oder einer der Betroffenen ist vom Gericht zugelassen. In dem Artikel heißt es, dass das Gericht, bei dem jeder der Erben wohnt, auch in den Fällen befugt ist, in denen die Bescheinigung über das Erbe und die Ausstellung einer neuen Bescheinigung über das Erbe ausgestellt wurde. Da es bei der Ausstellung der Erbschaftsbescheinigung keine strenge Autoritätsregel gibt, sollte diese dem 10. Zivilgerichtshof für Frieden, Izmir, dem ersten Gericht, bei dem der Fall eröffnet wurde, vorgelegt und abgeschlossen werden.

SCHLUSSFOLGERUNG: Aus den oben genannten Gründen; Gemäß Artikel 21 und 22 des Zivilprozessgesetzes. Am 15.01.2008 wurde einstimmig entschieden, dass der 10. Zivilgerichtshof von Izmir als Gerichtsstand festgelegt wird.