Die Bedingungen des Gutscheins sind in Artikel 776 des türkischen Handelsgesetzbuchs mit der Nummer 6102 aufgeführt, der zum Ausstellungsdatum gültig ist.

Diese; Coupon, das Versprechen, einen bestimmten Betrag von bedingungslos zu zahlen, Fälligkeit, Zahlungsort, Begünstigter, Ort und Datum der Vereinbarung, ist die Unterschrift des Veranstalters.

Wenn eine der erforderlichen Bedingungen unvollständig ist, geht die Couponqualifikation verloren.

Von diesen richten sich Fälligkeit und Zahlungsort nicht nach den Formanforderungen. Neben den obligatorischen Formanforderungen gibt es auch optionale Bedingungen. Rechnungen können optional in bar, in bar oder in bar oder in autorisierten Gerichtsakten eingereicht werden. Ja

Der relevante Artikel des Handelsgesetzbuchs lautet wie folgt:

Schriftliche Notizen von Sen Bono oder Emre
A) Elemente

ARTIKEL 776-

(1) Gutschein oder Schuldschein;

a) Das Wort Coupon oder Schuldschein im Text der Note und das Vokabular in einer anderen Sprache als Türkisch, der Sprache, die in dieser Sprache als Gegenpartei in Form eines Gutscheins verwendet wird.

b) das Versprechen, einen bestimmten Betrag gleichgültig und bedingungslos zu zahlen,

c) Laufzeit, d) Zahlungsort,

e) den Namen, von dem oder wer für seinen Namen bezahlt werden soll,

f) Datum und Ort der Vereinbarung,

g) enthält die Unterschrift des Veranstalters.

B) Fehlen von Elementen

ARTIKEL 777- (1) Unbeschadet der Bestimmungen der Absätze 2 bis 4 gilt eine Rechnung, die eines der in Artikel 776 genannten Elemente nicht enthält, nicht als Rechnung.

(2) Ein Gutschein, dessen Laufzeit nicht angegeben ist, gilt als Gutschein, der bei Anzeige gezahlt werden muss.

(3) Bei fehlender Freigabe ist der Ort, an dem die Bescheinigung ausgestellt wird, der Zahlungsort und der Abrechnungsort des Veranstalters.

(4) Ein Gutschein, der nicht den Ort angibt, an dem er arrangiert wurde, gilt als an dem Ort arrangiert, der auf den Namen des Veranstalters geschrieben ist.