Das einem Ehegatten im Scheidungsfall auferlegte Verschulden gilt in einem anderen Fall auch für den anderen Ehegatten. Da die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs nach konkreten Ereignissen getroffen werden, werden die Begriffe „männlich“ oder „weiblich“ verwendet. Es sollte nicht davon ausgegangen werden, dass es einen Unterschied gibt. Im vorliegenden Fall wurde festgestellt, dass der Ehegatte, der sich weigerte, sich mit einigen der Verwandten des Mannes zu treffen und das Fest nicht besuchte, als mangelhaft angesehen wurde. Sie können die Musterentscheidung des Obersten Gerichtshofs einsehen.
Rechtsanwaltskanzlei
Basisnummer: 2016/4522
Entscheidungsnummer: 2017/9803
„Gerechtigkeitstext“
GERICHT: Familiengericht
ART DES FALLS: Scheidung
Das Urteil des Amtsgerichts am Ende des Verfahrens des Verfahrens zwischen den Parteien, dessen Datum und Nummer oben angegeben sind, wird von dem Kläger hinsichtlich der Feststellung des Verschuldens, der zugesprochenen Entschädigungen und des Unterhalts bestimmt zur Frau; Von der Angeklagten wurde das Dokument verlesen und die Erforderlichkeit in vollem Umfang erörtert und geprüft:
In der Petition; Es ist notwendig, eine klare Zusammenfassung aller Fälle, die der Anspruchsgrundlage des Klägers zugrunde liegen, unter der laufenden Nummer vorzulegen (HMK Art. 119/1-e). Das Gericht kann nicht automatisch die Tatsachen prüfen, auf die sich der Kläger nicht gebührend gestützt hat. Der Klagegrund und die der Klage zugrunde liegenden Tatsachen müssen klar und konkret in einer für die Beweisführung und Verteidigung der Gegenpartei geeigneten Weise dargestellt werden. Auch das scheidungserfordernde Fehlverhalten der Beklagten konnte nicht nachgewiesen werden. Nach der tatsächlichen Situation war es zwar notwendig, den Fall abzulehnen, aber es wurde nicht für richtig befunden, den Fall in schriftlicher Form anzunehmen und verlangte die Aufhebung.
SCHLUSSFOLGERUNG: Es wurde einstimmig beschlossen, das angefochtene Urteil aus den oben angeführten Gründen aufzuheben, dass für die Prüfung der Berufungseinwände des Klägers aufgrund des Aufhebungsgrundes kein Raum bestehe, die Berufungsgebühr zurückgezahlt werde an diejenigen, die es auf Antrag hinterlegt haben, innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung dieser Entscheidung mit der Möglichkeit der Berichtigung. 21.09.2017 (Do.)