Wenn der Mieter nach Artikel 325 des Obligationenrechts das Haus vor Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Zeit verlässt, haftet er für den angemessenen Betrag des Mietgeldes, dh den Verlust des Vermieters, bis zum Haus wird neu vermietet. Angemessener Zeitraum ist, dass das Haus unter normalen Bedingungen gemietet werden kann. Das Eigentum des Hauses, Lage usw. Es ist wichtig. Wenn der Mieter beispielsweise einen 1-Jahres-Mietvertrag unterzeichnet und das Haus nach 9 Monaten verlässt, ist er in der Regel für die verbleibenden 3 Monatsmieten verantwortlich. Wenn die Immobilie jedoch aufgrund der Lage und des Eigentums des Hauses innerhalb eines Monats gemietet werden kann, ist der Mieter nur für den Mietbetrag von 1 Monat verantwortlich. Nach dem Obligationenrecht und der Anwendung des Obersten Berufungsgerichts ist der Mieter verpflichtet, den dem Gastgeber entstandenen Schaden bis zum Ende der Mietdauer zu zahlen. Der Schaden des Vermieters besteht aus dem Mietgeld ab dem Datum der Räumung ab dem Datum der Evakuierung des Hauses bis zu dem Datum, an dem der Vermieter unter den gleichen Bedingungen wieder vermietet werden kann.
Der Mieter kann das Haus mindestens 15 Tage vor Ablauf der festen Laufzeit verlassen. (Artikel 347 des Obligationenrechts) Die Mitteilung ist nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt. (Artikel 348 des Obligationenrechts)
Hat der Mieter dem Vermieter nicht mitgeteilt, dass das Mietverhältnis mindestens 15 Tage vor Mietende verlängert wird, verlängert sich der Mietvertrag unter den gleichen Bedingungen um ein Jahr.
Der Vermieter kann den Vertrag jedoch nicht mit Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Der Vermieter kann jedoch nach Ablauf von zehn Jahren, mindestens drei Monate vor Ablauf dieser Frist, mindestens drei Monate vor Beendigung des Vertrages, ohne Angabe von Gründen, den Mieter zu benachrichtigen, das Haus verlassen .
Bei unbefristeten Mietverträgen kann der Mieter den Mietvertrag jederzeit und der Vermieter zehn Jahre nach Mietbeginn kündigen. In Fällen, in denen das Kündigungsrecht gemäß den allgemeinen Bestimmungen ausgeübt werden kann, kann der Leasinggeber oder der Leasingnehmer den Vertrag kündigen.