… ZUM URTEIL VON HERRN.
KLÄGER:
RECHTSANWALT:
BEKLAGTE:
KRIMINALITÄT: Verletzung der Privatsphäre
GESCHICHTE DER KRIMINALITÄT:
BESCHREIBUNGEN
1- Der Beklagte und mein Mandant haben nebeneinander Buchhaltungsbüros im selben Bürogebäude und für jedes Büro gibt es einen speziellen Briefkasten am Eingang der Stockwerke. Mein Kunde beschwert sich, dass sowohl seine privaten Dokumente als auch die seiner Kunden nicht in seinen Händen sind. Diese hat er der Post sowie der Geschäftsleitung schriftlich gemeldet. Als er kein Ergebnis erhalten konnte, begann er in der Postzeit, die Schachtel zu untersuchen. Erneut bemerkte er beim Verlassen der Arbeit, dass ein eigener privater Brief zerknittert und weggeworfen worden war.
2- Am nächsten Tag hatten der Angeklagte und mein Mandant einen Streit, damit die Nachbarn und Leute in der Umgebung es hören konnten, und als er fragte, warum diese privaten Briefe und Dokumente vom Angeklagten geöffnet, gelesen und weggeworfen wurden, behauptete er, dass sie von seinen Briefkasten. Es ist obligatorisch geworden, diese Klage gegen diese lächerliche und dreiste Verteidigung einzureichen.
3- Der Angeklagte hat sein Recht auf Privatsphäre verletzt, indem er viele private Dokumente und Briefe meines Mandanten gelesen hat und ist zu einem Partner in seinen Geheimnissen geworden. Da mein Mandant seine Geschäftsunterlagen mitnahm und wegwarf, wurde auch seine zeitbezogene Arbeit unterbrochen und mein Mandant erlitt einen Schaden. Er hat auch die privaten Informationen der Kunden meines Mandanten erfahren. Wir wollen, dass der Angeklagte, der die privaten Mails meines Mandanten geöffnet und gelesen und die Privatsphäre seines Privatlebens verletzt hat, entsprechend bestraft wird.
RECHTLICHE GRÜNDE: Türkisches Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung und andere relevante Gesetze
BEWEIS:
ERGEBNIS ANFRAGE:
Aus den oben dargelegten Gründen beantrage ich die erforderliche Bestrafung des Angeklagten und die Geltendmachung des durch den Schaden entstandenen oder entstehenden Schadens für meinen Mandanten gemäß § 164 letzter Absatz in seinem Namen / des Rechtsanwaltsgesetzes Nr. 1136, geändert durch das Gesetz Nr. 4667. … /… /…
RECHTSANWALT