Ungefähr das Alter von achtzehn Jahren und eine Person mit psychischer Gesundheit sind berechtigt, einen oder mehrere Jobs in Ihrem Namen zu erledigen. Dies wird als Delegation zur Autorisierung bezeichnet. Zwischen der Ernennung eines Ersatzes und des Ersatzes und des Ersatzes wird eine Proxy-Beziehung gebildet.

Nach unserer Gesetzgebung muss diese Vollmacht mittels eines Notars eingerichtet werden, um einige Transaktionen durchführen zu können. Hier wird das vom Notar ausgestellte offizielle Dokument als Vollmacht bezeichnet.

Nach dem Advocacy-Gesetz liegt die Befugnis, im Namen der Justizbehörden als Bevollmächtigter für Sie zu fungieren, ausschließlich bei den Anwälten, die über die Erlaubnis zur Ausübung verfügen. Mit anderen Worten, jeder, der keinen Rechtsberuf ausübt und keine Lizenz besitzt, hat nicht das Recht und die Befugnis, Sie vor den Justizbehörden zu vertreten und Ihnen zu vertreten.

Wenn Sie einem Anwalt rechtliche Befugnisse erteilen möchten, wird dies von einem Notar durchgeführt. Die Vollmacht wird vom Notar nach Art der Transaktion geregelt