… AN DIE JUSTIZ DES ARBEITSGERICHTS
KLÄGER:
RECHTSANWALT:
BEKLAGTE:
BETREFF: Es handelt sich um eine Petition für den Fall, dass der Streik, der von der nicht autorisierten Gewerkschaft angekündigt und am … durchgeführt wurde, rechtswidrig ist. Es gibt auch einen Antrag auf einstweilige Verfügung, um den Streik zu beenden.
1- Die beklagte Gewerkschaft streikte am Arbeitsplatz meiner Mandantin mit dem Namen …, und diese Streikentscheidung wurde am … bekannt gegeben und begann mit der Umsetzung am ….
Dieser Streik verstößt gegen das Gesetz. Zum:
a) Der Streik erfordert nicht viele Bedingungen und die gesetzlichen Fristen werden bei der Beschlussfassung und Umsetzung dieses Streikbeschlusses nicht eingehalten.
b) Die Gewerkschaft ist nicht befugt, einen solchen Streik auszulösen.
c) Der Hauptzweck dieses Streiks ist ein politischer, denn es handelt sich um einen Streik, der mit dem Ziel durchgeführt wird, andere Streiks zu unterstützen, die an Orten namens … begannen.
2- Aufgrund all dieser Umstände handelt es sich bei dem betreffenden Streik um einen illegalen Streik, und wenn dieser nicht verhindert wird, wird das Wirtschafts- und Geschäftsleben meines Mandanten bedeutungslos und wird sogar beendet. Aus diesem Grund ist es notwendig geworden, einen Antrag auf Beendigung des Streiks durch einstweilige Verfügung zu stellen. Wir fordern, dass der Streik vor der Urteilsverkündung eingestellt wird, damit mein Mandant nicht zu Unrecht leidet.
RECHTLICHE GRÜNDE: Die Bestimmungen des Tarifvertrags, des Streik- und Aussperrungsgesetzes, des Arbeitsrechts und anderer relevanter Gesetze.
BEWEIS: Vollmacht, Streikmitteilung, Zeuge und alle anderen rechtlichen Beweise
ERGEBNIS DER ANFRAGE: Aus den oben genannten Gründen;
Wir fordern, dass der derzeitige Streik am Arbeitsplatz durch Ermessensmaßnahmen bis zur endgültigen Entscheidung in dieser Angelegenheit beendet wird, dass es sich bei diesem derzeit durchgeführten Streik um einen illegalen Streik handelt und dass die Prozesskosten und Anwaltskosten von der Beklagte.
Grüße …/…/…
RECHTSANWALT