Nach türkischem Recht nimmt ein in einer Ehe geborenes Kind den Nachnamen seines Vaters an. Diese Situation setzt sich nach der Scheidung fort. Wenn das Kind jedoch das beste Interesse hat, nimmt es den alten Nachnamen seiner Mutter an. Wenn die Mutter wieder heiratet, kann das Kind den Nachnamen des neuen Ehemanns nicht annehmen.

2. Rechtsabteilung

2020/565 E.

2020/4810K.

„Gerechtigkeitstext“

GERICHT: Familiengericht

FALLART: Änderung des Nachnamens des Kindes mit Sorgerecht der Mutter

    Gegen das Urteil des Amtsgerichts am Ende des Verfahrens des Verfahrens zwischen den Parteien, dessen Datum und Nummer oben angegeben sind, wurde von der beklagten Institution Berufung eingelegt, das Dokument verlesen und das Notwendige besprochen:

Im Antrag der Klägerin; Der Angeklagte, der Vater des gemeinsamen Kindes Umut ist, und das Familiengericht Sivas haben sich mit der Entscheidung unter der Nummer 2005/1022 geschieden Main, 2005/991 Entscheidung, das Sorgerecht für das gemeinsame Kind Umut wurde ihm übertragen, er heiratete seine zweite Ehe mit einer Person namens Göksel Yerlikaya, mit dem gemeinsamen Kind Er behauptete, dass es aufgrund ihrer unterschiedlichen Nachnamen Probleme gebe, und forderte und verklagte den Nachnamen des gemeinsamen Kindes Umut von „Yıldızhan“ in „Yerlikaya“ zu ändern. Als Ergebnis des Prozesses und der vom Gericht gesammelten Beweise; TMKmd. Gemäß Artikel 27 und Artikel 20 der Verfassung kann der Antrag auf Änderung des Nachnamens des Kindes, dessen Sorgerecht der Mutter übertragen wird, angenommen werden, wenn ein berechtigter Grund vorliegt, daher wurde entschieden, dass Umuts Nachname von „Yıldızhan“ zu „Yerlikaya“ wurde mit der Annahme des Falles geändert. Streit zwischen den Parteien; An der Stelle steht, ob es möglich ist, den Nachnamen des ehelich geborenen Kindes durch den Nachnamen zu ersetzen, den die klagende Mutter aus der zweiten Ehe erworben hat. Nach der türkischen Rechtsordnung kann ein in einer Ehe geborenes Kind den Nachnamen des Vaters oder, je nach Rechtsprechung, den Nachnamen der Mutter annehmen, deren Sorgerecht ihm aufgrund einer Scheidung übertragen wurde, wenn das Kind beste Interessen festgestellt werden, und es gibt diesbezüglich keine andere gesetzliche Regelung. Angesichts dieser Situation war die Entscheidung, den Fall aufgrund einer fehlerhaften Auslegung der Gesetzesbestimmungen anzunehmen, während der Fall zurückgewiesen werden sollte, verfahrens- und gesetzeswidrig und erforderte eine Rückabwicklung.

SCHLUSSFOLGERUNG: Es wurde einstimmig beschlossen, das angefochtene Urteil aus den oben genannten Gründen aufzuheben und die Beschwerdegebühr auf Verlangen innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung dieser Entscheidung an den Hinterleger zurückzuzahlen, wobei die Möglichkeit der Berichtigung offen ist. 15.10.2020 (Do.)